Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten
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nem Kanton der Fall. Die Kommissionsminderheit beantragt deshalb, die Finanzierung der Familienzulagen paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden aufzuteilen.
4 Erläuterung zu den einzelnen Artikeln
Art.5 Höhe der Familienzulagen; Anpassung der Ansätze
Artikel 5 regelt die Höhe der Familienzulagen und die Anpassung der Ansätze.
Abs. 1
In diesem Absatz wird der Mindestansatz für die Kinderzulagen festgelegt. Die Erhöhung der neue Mindestansatz für die Kinderzulagen von mindestens 250, statt 215 Franken, wird an dieser Stelle festgelegt.
Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 7 des FLG verweist auf den in diesem Absatz festgelegten Mindestsatz. Eine Änderung dieses Mindestansatzes für die Kinderzulagen wirkt sich daher auch auf die Kinderzulagen in der Landwirtschaft aus.
Abs. 2
In diesem Absatz wird der Mindestansatz für die Ausbildungszulagen festgelegt. Die Erhöhung der neue Mindestansatz für die Ausbildungszulagen von mindestens 300, statt 268 Franken, wird an dieser Stelle festgelegt.
Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 7 des FLG verweist ebenfalls auf diesen Absatz. Eine Änderung dieses Mindestansatzes für die Ausbildungszulagen wirkt sich daher auch auf die Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft aus.
Abs. 3
Die Kommission beantragt, den Begriff «Prozente» anstelle von «Punkte» zu verwenden. Dabei handelt es sich um die Korrektur einer redaktionellen Ungenauigkeit, die im Zuge des Gesetzgebungsprozesses entstanden ist (vgl. Kap. 3.3). Ausserdem soll eine weitergehende Rundungskompetenz für den Bundesrat eingeführt werden. Sie soll dem Bundesrat ermöglichen die Ansätze auf nächsthöheren Fünffranken-Betrag zu runden. In der französischen Fassung ist zudem eine redaktionelle Angleichung an die deutsche Fassung in Bezug auf «den gleichen Zeitpunkt» der Erhöhung vorzunehmen.
Art. 5 Abs. 1 und 2
Minderheit (Gutjahr, Aellen, Aeschi, de Courten, Glarner, Graber, Pahud, Sauter, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann)
Die Minderheit möchte am Status Quo der Mindestansätze für die Kinder- und die Ausbildungszulagen, das heisst 215, bzw. 268 Franken, festhalten.