Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/87: Änderung der Zivilschutzverordnung (inklusive der Änderung der Zivildienstverordnung, der Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts und der Verordnung über militärische und andere Informationssysteme im VBS) · 21 Seiten

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Erläuterungen

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Die Bestände im Zivilschutz sind seit Jahren rückläufig. Während in der Strategie Be völkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ und der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) per 1. Januar 2021 ein Soll-Bestand von 72 000 Zivilschutzangehörigen errechnet wurde1, betrug der Ist-Bestand per 1. Januar 2025 nur noch 57 000 Zivilschutzangehörige, wovon rund 1700 im Personalpool eingeteilt waren. Geht man von einer gleichbleibenden Anzahl von jährlich rund 4500 Neurekru tierten aus, so wird der Zivilschutzbestand bis ins Jahr 2030 auf rund 50 000 Zivil schutzangehörige sinken. Dieser Rückgang ist in erster Linie durch die Reduktion der Dienstpflichtdauer auf 14 Jahre und die Einführung der differenzierten Tauglichkeit bei der Armee begründet. Zahlreiche Stellungspflichtige, die vorher militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich gewesen wären, sind heute militärdiensttauglich und können damit nicht mehr für den Zivilschutz rekrutiert werden. Schreitet der Rückgang des Ist-Bestands weiter voran, so wird dies zwingend zu einem Leistungsabbau beim Zivil schutz führen. Dieser wird seine Aufgaben nicht mehr im erforderlichen Umfang wahr nehmen können. Die Durchhaltefähigkeit, insbesondere bei länger dauernden Einsät zen wie jenem im Zusammenhang mit dem Bundesratsaufgebot zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, wäre nicht mehr gewährleistet.

Im Gegensatz zum Zivilschutz kennt der Zivildienst keinen Soll-Bestand. Seit seiner Einführung im Jahr 1996 sind die Zulassungen zunächst moderat gewachsen. Seit der Einführung des Tatbeweises anstelle des Verfahrens mit einer Gesuchsprüfung und Anhörung durch eine Zulassungskommission («Gewissensprüfung») per 1. April 2009 nahm die Anzahl Zulassungen zunächst markant zu. Sie hat sich in den letzten Jahren bei jährlich rund 6000 Personen eingependelt. Ende 2022 waren 56 521 Personen zi vildienstpflichtig, davon hatten 53 Prozent (30 185) alle Diensttage geleistet.

Der Bundesrat beauftragte am 28. Juni 2017 das Eidgenössische Departement für Ver teidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in Zusammenarbeit mit dem Eidge nössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz zu analysieren. Der Bericht soll aufzeigen, wie mittel- und langfristig eine ausreichende Anzahl von Dienstpflichtigen und Freiwil ligen zur Aufrechterhaltung der Bestände rekrutiert werden kann. Mit Beschluss vom 30. Juni 2021 hiess der Bundesrat den Bericht «Alimentierung von Armee und Zivil schutz; Teil 1: Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen» gut und beauftragte das VBS und das WBF, eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung von Massnah men zur Verbesserung der Zivilschutzbestände auszuarbeiten (EXE 2021.0887).

Die Änderung des BZG setzt den Auftrag des Bundesrates gemäss Bunderatsbe schluss vom 30. Juni 2021 und den Vorgaben des Alimentierungsberichts (Teil 1) um.

1 BBl 2024 1216, Kap. 1.1.2, S. 7 f.