Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 27 Seiten
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ordnung angenommen, die Angleichung der Gebühren an die effektiven Kosten jedoch verworfen, so würden sich die Eichgebühren geschätzt im selben Rahmen bewegen wie bisher. Wird sowohl die Totalrevision der Strahlenmessmittelverordnung, als auch die vorliegende Teilrevision der Eichgebührenverordnung wie vorgeschlagen angenommen, so werden die gesamten jährlichen Eichgebühren für Strahlenmessmittel auf 875 TCHF geschätzt. Wir gehen davon aus, dass zwischen 300-600 Unternehmen betroffen sein werden. Die Mehrkosten, welche sich aus der Erhöhung der Eichgebühren ergeben, betragen jährlich ca. 225 TCHF. Das wären zwischen 375 und 750 CHF pro Unternehmen. In diesen Schätzungen sind die Kosten für Kalibrierungen und Selbstkosten für die Durchführung der Kontrollverfahren durch die Verwenderin nicht berücksichtigt. Die Kosten für die Kalibrierungen können nicht abgeschätzt werden, insbesondere da diese Dienstleistungen auch im Ausland beansprucht werden und die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen können.
7 Rechtliche Aspekte
Weder die Totalrevision der Strahlenmessmittelverordnung noch die Teilrevision der Eichgebührenverordnung fallen unter Artikel 3 Absatz 1 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18.
März 2005 (VlG; SR 172.061); eine Vernehmlassung ist nicht zwingend. Aufgrund der verschiedenen Stellen, die reglementierte Strahlenmessmittel nutzen und nach Rücksprache mit dem Steuerungsausschuss (bestehend aus Vertretern des BAG, des ENSI, der Suva sowie dem BABS), hat das EJPD entschieden, dennoch eine Vernehmlassung durchzuführen (Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 Bst. b VlG).