Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 27 Seiten
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Anhang 9
Ziff. 3.3: Vgl. die Ausführungen zu Anhang 6 Ziff. 3.3.
Ziff. 3.4: Vgl. die Ausführungen zu Anhang 6 Ziff. 3.4.
Anhang 10
Ziff. 3.2: Vgl. die Ausführungen zu Anhang 6 Ziff. 3.3.
Ziff. 3.3: Vgl. die Ausführungen zu Anhang 6 Ziff. 3.4.
Anhang 11
Ziff. 1.2.2: Aktive Personendosimeter, die Hp(3) für die Augenlinsendosis messen, sind aktuell weder auf dem Markt, noch haben sie eine ausländische Zulassung. Es existiert auch keine Norm mit den technischen Anforderungen an solche Dosimeter.
Ziff. 3.1.4: Die Fehlergrenzen bei der Prüfung betragen 20%, dies in Übereinstimmung mit der allgemein erlaubten Abweichung in der UraM.
Ziff. 3.2: Vgl. die Ausführungen zu Art. 33 Abs. 2 und Anhang 6 Ziff. 3.3.
Ziff. 3.3: Vgl. die Ausführungen zu Anhang 6 Ziff. 3.4.
Anhang 12
Ziff. 1.2.3: Ein Radonmessgerät muss mindestens alle 15 Minuten einen Radonkonzentrationsmesswert bestimmen können. Typischer Weise ist das Intervall zehn Minuten (wird bei der Eichung, wenn möglich auch so eingestellt). Insbesondere dieses relativ kurze Messintervall unterscheidet die Radonmessgeräte von den preisgünstigeren Radonexposimetern.
Ziff. 1.2.4: Im Gegensatz zur bestehenden Verordnung wurde die untere Grenze für die Linearitätsanforderung aus Gründen der Praktikabilität von 10 Bq/m3 auf 50 Bq/m3 angehoben. Auch ist eine zuverlässige Überprüfung der Linearität unter 50 Bq/m3 nicht möglich.
Ziff. 1.2.5: Sinngemäss gilt die vorangehende Erläuterung.
Ziff. 3.2: Vgl. die Ausführungen zu Anhang 6 Ziff. 3.4.
Anhang 13
Die meisten Radondosimeter sind für den Einmalgebrauch vorgesehen. Das heisst die Radondosimeter werden einmal exponiert und danach ausgewertet. Radondosimeter können also nicht individuell kalibriert bzw. geeicht werden.
Bei der Überprüfung von Radondosimetern wird auch das Handling, der Versand und das Auswertesystem getestet.
Ziff. 2.1: Das METAS erstellt einen Bericht zu Händen des BAG zur Vergleichsmessung.
Ziff. 2.1.8: Die Fehlergrenze wird mit folgender Formel bestimmt "Wurzel (Standardabweichung2+ Abw. Mittelwert2) ≤ 20% ". Werden die Fehlergrenzen von einem Radondosimetertyp überschritten, wird die entsprechende Messstelle und gegebenenfalls der Hersteller kontaktiert. Die Kontaktierten sollen die Abweichungen untersuchen und eine Erklärung abgeben. Unter Umständen sollen Sie dem METAS eine neue Charge Dosimeter für eine weitere Exposition zur Verfügung stellen. Werden die Fehlergrenzen mehrfach überschritten, kann in Absprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde im Strahlenschutz die Zulassung entzogen werden.