Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/70: Pa. Iv. 25.403. Änderung des Schweizerschulengesetzes · 20 Seiten

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Derzeit sind rund 100 Lehrpersonen und Schulleitungspersonen bei educationsuisse angestellt. Die zuständige Abteilung ist mit rund 130 Stellenprozenten dotiert. Sollte educationsuisse künftig für alle Schweizerschulen weltweit zuständig sein, müsste die Abteilung besser ausgestattet werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Skaleneffekte zu erwarten sind und ein Teil der HR-Aufgaben nach wie vor durch die Schulleitungen und deren Personal vor Ort übernommen werden.

Nach Schätzung von educationsuisse ist von wiederkehrenden Personalkosten bei educationsuisse von rund 180'000 Franken auszugehen, die nicht auf die Schulen abgewälzt werden können. Der Mehraufwand muss durch den Bund abgegolten werden. Die dazu notwendigen Mittel sind im Kredit für die Unterstützung der Schweizerschulen (A231.0124) zu kompensieren.

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die 14 Patronatskantone von Schweizer Schulen sind von der Vorlage nicht direkt betroffen. Sie werden weiterhin in die Rekrutierung der Lehr- und Leitungspersonen einbezogen, und ihre pädagogische Aufsicht erfolgt im gleichen Umfang wie bisher. Mit der Anpassung von Artikel 19 (vgl. oben Ziff. 4) entfällt die Bestimmung bezüglich der Weiterversicherung von Schweizer Lehrpersonen in kantonalen Pensionskassen. Für die Patronatskantone ergeben sich aus der Anpassung des Schweizerschulengesetzes somit keine neuen Vollzugsaufgaben und keine finanziellen Auswirkungen.

Die übrigen Kantone sind von der Vorlage weder direkt noch indirekt betroffen. Jeder Kanton entscheidet selbstständig, ob er das Patronat für eine neue Schule und die daraus abzuleitenden Aufgaben gemäss Gesetz übernehmen will. Die Vorlage hat auch keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Schweizerschulen im Ausland leisten einen Beitrag zur Volkswirtschaft. Sie ermöglichen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern den nahtlosen Anschluss an das schweizerische Bildungssystem und erleichtern ihnen den Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt. Damit fördern sie die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für die Schweiz.

In den Gastländern wirken Schweizerschulen als Bildungsinstitutionen und als wichtige Plattformen für wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Vernetzung. Sie fördern die Sichtbarkeit und das Ansehen von Schweizer Kultur, stärken bilaterale Beziehungen und tragen zum Aufbau tragfähiger internationaler Netzwerke bei. Diese Netzwerke bilden eine wertvolle Grundlage für wirtschaftliche Kooperationen und langfristige Handelsbeziehungen.