Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/70: Pa. Iv. 25.403. Änderung des Schweizerschulengesetzes · 20 Seiten

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Handlungsbedarf

In einem Bericht über die Wirkung der Schweizerschulen im Ausland unterstreicht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Bedeutung von Schweizer Lehrpersonen für die Vermittlung von Schweizer Bildung und Kultur im Ausland.2 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben in den Gastländern erschweren jedoch zunehmend die Rekrutierung von Lehrpersonen durch diese Schulen. Häufig besteht ein grosses Gefälle zwischen der Schweiz und dem Gastland bezüglich der Anstellungsbedingungen (Lohnniveau, Einkommensbesteuerung, Vorsorgeansprüche usw.). Der Bericht der EFK bestätigt die Rekrutierungsprobleme der Schulen.

Für Schweizer Lehrpersonen ist entscheidend, dass sie während ihres Auslandaufenthalts in den Schweizer Sozialversicherungen verbleiben können. So entstehen ihnen namentlich in der Altersvorsorge keine Beitragslücken. Eine Weiterversicherung in der Schweizer AHV/IV/EO/ALV sowie in der BV bedingt, dass die Lehrperson für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz einen Auslandeinsatz leistet und von ihm entlöhnt wird.

Um die unterschiedlichen Anstellungen in der Schweiz und im Gastland auszugleichen und den Schweizer Lehrpersonen einen Verbleib in den Schweizer Sozialversicherungen zu ermöglichen, haben die Schulen unterschiedlichste Anstellungsmodelle entwickelt. Vor dem Hintergrund verstärkter zwischenstaatliche Koordination und Transparenz im Bereich des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts, namentlich durch die Einführung des Automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA), müssen die Anstellungsverhältnisse der Schweizer Lehrpersonen bereinigt und gleichzeitig harmonisiert werden.

Ziel

Zur Sicherung des Fortbestands der Schweizerschulen im Ausland mit qualifizierten Schweizer Lehrpersonen sowie zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Lehrpersonen und Trägerschaften sind Anpassungen erforderlich. Die vorliegende Revision des Schweizerschulengesetz schafft die Grundlage für eine einheitliche Regelung der Anstellung und Entsendung von Schweizer Lehrpersonen. Das geltende Subventionssystem bleibt dabei unverändert.

2.2 Geprüfte Alternativen

Öffentlich-rechtliche Anstellung durch die Austauschagentur Movetia

Der Bundesrat hat die Problematik in der Kulturbotschaft 2021–2024 eingehend dargestellt und einen Vorschlag zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen von Schweizer Lehrpersonen angekündigt. Schweizer Lehrpersonen sollten künftig eine öffentlich-rechtliche Anstellung in der Schweiz erhalten und an ihren Arbeitsort an einer Schweizerschule entsandt werden. Durch das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis würden die entsprechenden Personen – unter Vorbehalt der Anerkennung

2 Eidgenössische Finanzkontrolle, Prüfung der Wirkung der Schweizerschulen im Ausland (Prüfbericht EFK-19407 vom 17. Dezember 2019).