Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/70: Pa. Iv. 25.403. Änderung des Schweizerschulengesetzes · 20 Seiten
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Lateinamerika (Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko, Peru) und Asien (China, Singapur und Thailand).
Die Schweizerschulen im Ausland sind private gemeinnützige Bildungseinrichtungen, die von Schweizer Schulvereinen mit einem ehrenamtlichen Vorstand (Schulkomitee) getragen werden. Sie werden von Schweizer Kindern, von Kindern des Gastlandes und von Kindern von Drittstaaten besucht. Der Anteil der Schweizer Schülerinnen und Schüler mit Schweizer Pass variiert stark nach Standort und liegt im Durchschnitt bei knapp 20 %. Die multikulturelle Zusammensetzung der Schülerschaft widerspiegelt die hohe Nachfrage nach dem Schweizer Bildungsmodell im Ausland und ist Ausdruck der Entwicklung der Schulen zu international ausgerichteten Bildungsinstitutionen.
Der Unterricht ist mehrsprachig ausgerichtet und verbindet Schweizer Bildungsinhalte mit Anforderungen der jeweiligen Gastländer. Er ermöglicht sowohl den Anschluss an das Schweizer Bildungssystem als auch an jenes des Gastlandes. Jede Schule ist einem Patronatskanton zugeordnet. Dieser übernimmt die pädagogische Aufsicht und überprüft insbesondere Lehrpläne und Abschlüsse. Damit wird sichergestellt, dass der Unterricht an den schweizerischen Bildungsstandards ausgerichtet bleibt.
Grundlage für die Anerkennung als Schweizerschule ist das Schweizerschulengesetz. Die Anerkennung setzt unter anderem voraus: die Anwendung eines Schweizer Lehrplans, Unterricht durch Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung, eine mehrheitlich schweizerische Trägerschaft, Unterricht in mindestens einer Schweizer Landessprache, die pädagogische Aufsicht durch einen Patronatskanton sowie Stipendienangebote für Schweizer Kinder. Als Gegenleistung für den entstehenden Mehraufwand werden die Schulen vom Bund finanziell unterstützt.
Die Sicherung der «Swissness» erfolgt über diese institutionellen und qualitativen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Rahmen der Totalrevision des Schweizerschulengesetz im Jahr 2014 auf eine Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern mit Schweizer Staatsangehörigkeit als Anerkennungsvoraussetzung verzichtet. Massgebend sind die strukturelle Verankerung im Schweizer Bildungssystem, die Qualität des Unterrichts sowie die personelle und organisatorische Ausgestaltung der Schulen.
Die Schweizer Lehrpersonen sind für die Ausbildungsqualität und den Bezug zum Schweizer Bildungssystem zentral. Aus diesem Grund sind die vom Bund anerkannten Schweizerschulen gesetzlich dazu verpflichtet, den Unterricht im Kindergarten und in den für die schweizerischen Lehrpläne relevanten Fächern mehrheitlich von Schweizer Lehrpersonen erteilen zu lassen (Art. 3 Abs. 1 Bst. i SSchG).
Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 SSchG leistet der Bund finanzielle Beiträge für eine bestimmte Anzahl von Schweizer Lehrpersonen. Im Schuljahr 2025/2026 werden weltweit die Stellen von 264 Schweizer Lehrpersonen unterstützt. In Übersee sind die Lehrpersonen in der Regel direkt von den Schulen mit einem lokalen Vertrag angestellt, in Europa erfolgt die Anstellung über educationsuisse mit einem Schweizer Vertrag.