Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 19 Seiten
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PFAS überproportional in die Summe einfliessen, was gemessen an ihrer Toxizität unnötige Sanierungen mit grossen Kosten zur Folge hätte.
In einer Publikation aus 2021 (Bil et al., 2021) hat das niederländische Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) aufgezeigt, wie man mit Hilfe von relativen Potenzfaktoren (RPF) die Toxizität einer Mischung von unterschiedlichen PFAS quantifizieren kann. Allgemein wird anstelle von RPF meist der Begriff der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) verwendet. Der Ansatz ist vergleichbar mit der Methode, die in der AltlV schon für die Risikobeurteilung von Gemischen aus Dioxinen, Furanen und dl-PCB angewendet wird.
Der Ansatz des RIVM ist in Fachkreisen nicht unumstritten. Auch in der EU sind die Regelungen uneinheitlich. Während in der aktuellen Trinkwasserrichtlinie beim PFAS-Summenwert keine Toxizitätsgewichtung vorgenommen wird, wurde in der Wasserrahmenrichtlinie ein mit den relativen Potenzfaktoren des RIVM gewichteter Summenwert eingeführt.
Das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (SCHEER) der Europäischen Kommission kam 2022 zur Einschätzung, dass der Vorschlag des RIVM aktuell der beste verfügbare Ansatz zur Herleitung von Umweltqualitätsstandards (Environmental Quality Standards, EQS) für PFAS sei. Das BAFU schliesst sich dieser Einschätzung an.
Die bekannte und relativ gut untersuchte PFOA wird als Referenzsubstanz gewählt und erhält den Toxizitätsäquivalenzfaktor 1. Die Toxizität aller anderen PFAS werden dann relativ zu PFOA beurteilt. So erhält beispielsweise die PFOS den Toxizitätsäquivalenzfaktor 2, weil es als doppelt so toxisch eingestuft wird wie PFOA. Bei der Summenbildung wird die gemessene PFOS-Konzentration mit 2 multipliziert und fliesst somit mit 2-facher Gewichtung in die Summe ein. Umgekehrt weist beispielsweise PFHxA einen Toxizitätsäquivalenzfaktor von 0.01 auf und wird entsprechend bei der Summenbildung mit 0.01 multipliziert. Die Toxizitätsäquivalenzfaktoren tragen den unterschiedlichen Toxizitäten und damit der realen Gefährdung durch PFAS besser Rechnung. Bei einigen PFAS wird in der RIVM-Studie eine Bandbreite von relativen Potenzfaktoren angegeben. Für die AltlV sollen die Mittelwerte zur Anwendung kommen4. Die bisher seit Sommer 2021 in über 300 Fällen angewandten TEQ-Werte belegen, dass dieses Vorgehen im Altlastenbereich vollzugstauglich ist.
Herleitung gemäss Anhang 1 Absatz 1 AltlV
Wie in der Tabelle in Anhang 1 Absatz 1 AltlV festgehalten, sind grundsätzlich mindestens die aufgeführten 16 PFAS zu berücksichtigen. Bei Verdacht sind jedoch entsprechend weitere PFAS zu analysieren und in die Summe aufzunehmen. Dazu werden unter Umständen auch relative Potenzfaktoren für PFAS benötigt, die nicht aufgeführt sind. Im Sinne eines harmonisierten Vollzugs publiziert das BAFU alle
4 Im RIVM-Ansatz wird für einige PFAS eine Bandbreite von relativen Potenzfaktoren angegeben. Die EU- Wasserrahmenrichtlinie hat in diesen Fällen den Mittelwert der Bandbreite als anzuwendenden RPFs gewählt. Aus Gründen der Harmonisierung sollen diese RPFs, resp. TEFs auch in die AltlV übernommen werden. Dies bedingt bei drei PFAS eine geringfügige Anpassung des bis dato angewendeten TEFs. Bei PFPeA von 0.05 auf 0.03; bei PFHpA von 1 auf 0.505 und bei PFDA von 10 auf 7.