Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/90: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2027 · 19 Seiten
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1 Ausgangslage
Bei per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien, die seit den 1970er-Jahren in grossem Umfang eingesetzt wurden und werden. Viele PFAS sind fett-, schmutz- und wasserabweisend sowie thermisch und chemisch äusserst stabil. Diese speziellen Eigenschaften sind der Grund, warum diese Stoffe heute immer noch in einer Vielzahl von Produkten und Prozessen verwendet werden, beispielsweise in Feuerlöschschäumen, Antihaftbeschichtungen von Küchenutensilien, fett- und wasserabweisenden Textilien, beschichteten Papieren und Kartons, Kunststoffen oder Medizinprodukten. Die Kehrseite dieser Stoffeigenschaften ist, dass PFAS in der Umwelt nahezu nicht abbaubar sind. PFAS stellen ein Risiko für die Gesundheit und die Umwelt dar, da sie sich im menschlichen Körper, in Organismen, Tieren und Sedimenten sowie in Pflanzen anreichern. Für einige PFAS-Einzelsubstanzen (z. B. für die Perfluoroctansulfonsäure PFOS und die Perfluoroctansäure PFOA) sind bereits gesundheitsschädliche Wirkungen bekannt.
Aufgrund des vielfältigen Einsatzes von PFAS gibt es heute zahlreiche mit PFAS belastete Standorte. Die Schadstoffe sind in den Boden, den Untergrund, das Grundwasser oder ins Oberflächengewässer gelangt und gefährden Mensch und Umwelt. Zur Beurteilung im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung des Überwachungs- oder Sanierungsbedarfs beinhaltet die Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) in den Anhängen 1 bis 3 sogenannte Konzentrationswerte. Sind für einen Schadstoff keine Konzentrationswerte in der AltlV aufgeführt, legen die Kantone entsprechende Konzentrationswerte fest und unterbreiten diese dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur einzelfallweisen Zustimmung. Dies erfolgte für PFAS in den letzten Jahren bereits über 250-mal.
Ständerätin Marianne Maret forderte 2022 in ihrer Motion 22.3929 die Festlegung von PFAS-Werten in den Verordnungen für die Bereiche Abfall, Altlasten, Boden sowie für die Einleitung in Gewässer. Die Motion wurde am 6. Juni 2023 überwiesen. Das BAFU hat im Anschluss die Summen-Konzentrationswerte für PFAS in Anhang 1 und 3 der AltlV erarbeitet. Dabei wurde das BAFU von einer via die Konferenz der Umweltämter (KVU) konstituierten Arbeitsgruppe unterstützt.
Mit der vorliegenden Verordnungsänderung wird die Motion Maret im Bereich Altlasten erfüllt. In Anhang 1 der AltlV wird ein toxizitätsgewichteter Summen-Konzentrationswert für PFAS festgelegt. Als wichtigste Grundlage diente die neuste wissenschaftliche Bewertung der Humantoxikologie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, 2020). Zudem wurde der Ansatz der relativen Potenzfaktoren, welcher in der Europäischen Union (EU) am 30. März 2026 mit der Wasserrahmenrichtlinie eingeführt worden ist, übernommen. Der daraus resultierende toxizitätsgewichtete Summen-Konzentrationswert wurde einer Prüfung der Vollzugstauglichkeit unterzogen. Dabei wurden zusammen mit der oben erwähnten Arbeitsgruppe verschiedene Kriterien (z. B. handhabbare Anzahl sanierungsbedürftiger Standorte oder Kosten) evaluiert. Das Resultat ist ein toxizitätsgewichteter Summen-Konzentrationswert, welcher auf humantoxikologischen Grundlagen basiert und nach heutigem Wissen als vollzugstauglich sowie wirtschaftlich und verhältnismässig beurteilt wird.