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21 180 arrêts portant exactement sur cette disposition · Page 424/424
Comme norme- ATF 38 II 74723.10.1912Inkompetenz des Bundesgerichts zur Ueberprüfung eines Urteils, in welchem der Inhalt einer, allerdings unter dem neuen Recht fortbestehenden Servitut auf Grund des unter dem alten Recht erfolgten Servitutbestellungsaktes festgestellt wird.
- ATF 38 II 76723.10.1912Unzulässigkeit einer zivilrechtlichen Beschwerde wegen angeblich nicht gerechtfertigter Anwendung der Art. 283 und 284 ZGB durch Unterbringung von Kindern in einer Anstalt. Das Bundesgericht hat, da sich ergibt:
- ATF 38 II 43417.10.1912Voraussetzungen der Bestellung einer Beistandschaft: Unfähigkeit der betreffenden Person, wenn auch nicht zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten, so doch zur Vornahme wichtigerer Vermögensverwaltungsakte.
- ATF 38 II 41116.10.1912(Loi féd. cap. civ. art. 4). — La présence de la capacité civile dans une déclaration de volonté formulée avant le ter janvier HJ12 doit être examinée d'après l'ancien droit. — L'art. 4, loi féd. sur la cap. civ. est applicable aux dispositions pour cause de mort. — Les aliénès d
- ATF 38 II 55611.10.1912Streikvereinbarung mit Konventionalstraf- und Schiedsgerichtsklausel. Unsittlichkeit der Schiedsgerichtsklausel. Ueberprüfungsbefugnis des Bundesgerichts.
- ATF 38 II 75625.09.1912Unzulässigkeit einer zivilrechtlichen Beschwerde wegen angeblich ungerechtfertigter Anwendung des Art. 297 ZGB. — Zulässigkeit einer Beschwerde wegen «teilweiser Entziehung der elterlichen Gewalt»? Das Bundesgericht hat, da sich ergibt:
- ATF 38 I 66713.09.1912Art. 134 SchKG: Die für eine zweite Liegenschaftssteigerung aufgestellten Steigerungsbedingungen können auch dann angefochten werden, wenn sie bereits für die erste Steigerung aufgestellt worden und damals unangefochten geblieben sind. — Art. 76 KV findet auch auf die vom Gemeins
- ATF 38 I 68113.09.1912Art. 6 Abs. 2 der Verordnung betr. Eintragung der Eigentumsvorbehalte: Die Eintragung von Eigentumscorbehalten an Vieh, die unter dem frühern Rechte begründet worden sind, ist zulässig.
- ATF 38 II 42311.09.1912Entmündigung. Das Verfahren wird — rorbehälllick der in Art. 374 und 375 ZGB enthaltenen Vorschriften — durch die Kantone bestimmt. — Die Entmündigung wegen Misswirtschaft, Z6B 370, setzt einen Mangel an Verstand oder Willen, eine unsinnige Vermögensverwaltung voraus. Zum Beweise
- ATF 38 II 42911.09.1912Aufhebung der Vormundschaft bei Wegfall des Entmündigungsgrundes, ZGB 433 ff. Beweis des Wegfalles durch die Anerkennung der vormundschaftlichen Behörden, dass das Verhalten des Mündels zu keinen Aussetzungen Anlass gegeben habe; die blosse Befürchtung von Rückfällen genügt nicht
- ATF 38 I 64817.07.1912Art. 151 u. 153 Abs. 2 SchKG: Der nicht als Schuldner betriebene Eigentümer der Pfandsache ist, auch wenn das Pfand von einem Unberechtigten bestellt worden ist, als Dritteigentümer im Sinne des Gesetzes zu behandeln. — Art. 153 SchKG: Der Dritteigentümer der Pfandsache hat, wenn
- ATF 38 I 62904.07.1912Art. 106 ff. SchKG: Elgentlicher Zweck des Widerspruchsverfahrens ist die Feststellung des Bestandes des Pfändungspfandrechtes des Glaubigers und seines Verhallnisses zu echten Dritter an der gepfandeten Sache. — Kompetenz der Gerichte zur Entscheidung der Fragen, ob durch rine q
- ATF 38 II 38027.06.1912Urteile der kantonalen Gerichte über Begehren um Sicherstellung des Frauengutes (nach Art. 205 ZGB) sind keine Haupturteile im Sinne des Art. 38 OG. Das Bundesgericht hat
- ATF 38 II 19426.06.1912Internationales Privatrecht. Die Frage, ob ein Frachtführer an der von ihm äus dem Auslande in die Schweiz transportierten Sache ein Retentionsrecht habe, ist in Bezug auf den ganzen Tatbestand nach schweizerischem Rechte zu beurteilen. Spedition. Der Frachtführer, der vom Käufe
- ATF 38 II 5626.06.1912Ehescheidung. Objektive Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses genügt nach Art. 142 ZGB zur Scheidung, ohne dass das Verschulden eines Ehegatten behauptet und nachgewiesen ist, sobald nicht der vorwiegend schuldige Teil die Scheidung verlangt. Das Eheverbot des Art. 150 ZGB ersch
- ATF 38 II 4313.06.1912Erw. 1: Kompetenz der schweizerischen Gerichte zur Scheidung deutscher Staatsangehöriger, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sowie zur Regelung der Nebenfolgen der Scheidung in einem solchen Falle. Erw. 2: Intertemporales Recht in Scheidungsprozessen. Erw. 3: Art. 7 h BG
- ATF 38 I 29905.06.1912Art. 398 Abs. 3 ZGB: Die Aufnahme eines öffentlichen vormundschaftlichen Inventars hat nicht die Einstellung der Betreibungen gegen den Bevormundeten zur Folge.
- ATF 38 II 3230.05.1912Erw. 1: Intertemporates Recht in Kinderzuteilungsstreitigkeiten. Erw. 3 und 4: Art. 157 ZGB. Die blosse Tatsache, dass durch den Wegzug desjenigen Ehegatten, dem die elterliche Gewalt zugesprochen wurde, die Ausübung des dem andern Teil zustehenden Besuchsrechts erschwert oder ve
- ATF 38 II 2629.05.1912Conv. intern. de la Haye des 1'2 juin 1902 et 15 septembre 1905. Divorce entre Français; compétence. — Péremption de l'action à teneur cle l'art. 138 al. 2CCS; caleul du délai en application de l'art. 49 Tit. fin. ces. — Notion du pardon: il ne découle pas nécessairement du retra
- ATF 38 II 15623.05.1912Erw. 1: Zeitliche Rechtsanwendung. Erw. 2: Bestellung eines Faustpfandrechtes an einem blanko indossierten Akzept, durch Uebergabe des Papiers «zum Inkasso» in Verbindung mit der Anerkennung, darauf einen «Vorschuss» von so und so viel Franken erhalten zu haben. Erw. 3: Inhaber
- ATF 38 II 36909.05.1912Art. 58 OJF. Jugement au fond. La décision sur une demande d'inscription provisoire au Registre foncier aux termes de l'art. 961 ces n'est pas un jugement au fond.
- ATF 38 I 27301.04.1912Art. 140 LHeF: Obbligo dell'Ufficio Esecuzioni d'iscrivere all'elenco oneri la rivendicazione d'un credito privilegiato o ipotecario risultante da reparazioni fatte all'immobile da realizzare.
- ATF 38 I 26127.03.1912Art. 152 Abs. 2 Schkti: Das Betreibungsamt ist nicht verpflichtet, sich bei Anhebung von Grundpfandbetreibungen zu erkundigen, ob in Beziehung auf die rerpfändete Liegenschaft Miet- oder Pachtverträge bestehen, und die Namen der Mieter oder Pächter festzustellen.
- ATF 38 I 24920.03.1912Art. 152 Abs. 2 SchKG findet vom 1. Januar 1912 an grundsätzlich für alle pendenten Betreibungen auf Grundpfandverwertung Anwendung.
- ATF 38 I 25220.03.1912Art. 46 Abs. 1 SchKG: Der bisherige Wohnsitz eines Schuldners gilt, auch wenn ihn der Schuldner aufgegeben hat, als dessen betreibungsrechtliches Domizil noch solange, als keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er einen neuen Wohnsitz begründet habe.
- ATF 38 I 25620.03.1912Art. 242 LP: Lorsque l'administration d'une faillite admet, sous la condition d'un règlement de compte, la revendication de la propriété d'un objet vendu sous réserve de propriété, mais se réserve en même temps le droit de conserver la propriété en payant le solde dû, il n'y a p
- ATF 38 II 822.02.1912Erw. 1, Erw. 2 Abs. i und Erw. 3 Abs. 1: Intertemporales Recht in Ehescheidungsprozessen: Die Ueberprüfung eines vor dem 1. Januar 1912 ergangenen kantonalen Urteils durch das Bundesgericht oder durch ein kantonales Kassationsgericht hat auch nach Inkrafttreten des ZGB noch auf [
- ATF 38 II 28915.02.1912Rechtsgültigkeit einer vorzeitig (vor Bekanntgabe des gemäss Art. 63 Ziff. 4 OG ausgefertigten Urteils) erfolgten Berufungserklärung.— Vornahme eines Augenscheins durch die Berufungsinstanz? — Selbständige Haftbarkeit des Begünstigers einer Patentverletzung gemäss Art. 38 Ziff. 4
- ATF 38 II 40415.02.1912Art. 48 Ziff. 4 OG. Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, die in privatrechtlicher Formulierung ausschliesslich auf eine öffentlichrechtliche Wirkung — die Beseitigung von Verwaltungsentscheiden — abzielt.
- ATF 38 I 18718.01.1912Art. 46 Abs. 1 SchKG: Anfechtbarkeit, nicht Nichtigkeit, einer nicht am Wohnsitze des Schuldners eingeleiteten Betreibung. — Art. 91 SchKG: Rechtswirksamkeit einer in Abwesenheit des Schuldners vollzogenen, aber ihm vorher angekündigten Pfändung. — Legitimation einer Pensionshalt