2.1.1.3 Patientenapotheke (Selbstdispensation)
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.1.3 · Deutsch
Im Rahmen einer Heilbehandlung verabreichte oder applizierte Medikamente und medizinische Hilfsmittel sind von der Steuer ausgenommen, wohingegen die Abgabe von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln in neuen (nicht angebrauchten) Verpackungen an Patienten zur eigenen Anwendung steuerbar sind.
Ist eine genaue Aufteilung zwischen den steuerbaren und den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen nicht erwünscht oder nicht möglich, kann der steuerbare Umsatz entweder auf Grundlage des Einkaufs oder anhand der annäherungsweisen Ermittlung wie folgt bestimmt werden:
5 % des gesamten Umsatzes aus den Verkäufen von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln werden dem von der Steuer ausgenommenen Bereich zugeordnet und müssen nicht versteuert werden. Die restlichen 95 % des Umsatzes sind zu versteuern
zum von der ESTV bewilligten SSS.
In diesem Fall können alle zum Normalsatz oder zum reduzierten Steuersatz steuerbaren Umsätze aus diesen Verkäufen auf demselben Ertragskonto verbucht werden.Beispiel
Umsätze aus Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln (inkl. MWST)
CHF
320'000.00
./. 5 % direkt applizierte Medikamente und Hilfsmittel
CHF
16'000.00
Zu versteuernder Umsatz
CHF
304'000.00
MWST berechnet zum SSS von 0,6 %
CHF
1'824.00
oder
zum massgebenden Steuersatz.
In diesem Fall ist eine Aufteilung der zu versteuernden Umsätze auf zum reduzierten Steuersatz steuerbare Medikamente und auf zum Normalsatz steuerbare medizinische Hilfsmittel oder andere Gegenstände vorzunehmen. Diese Aufteilung kann beispielsweise aufgrund der Verkaufsjournale (Debitorenjournale oder Zahlungsverkehrsjournale) oder durch entsprechende Erfassung in der Buchhaltung (separate Ertragskonti) vorgenommen werden.Beispiel
Umsatz (inkl. MWST)
MWST
Medikamente
Umsätze gemäss Ertragskonto (inkl. 2,6 % MWST)
CHF
300'000.00
./. 5 % direkt applizierte Medikamente
CHF
15'000.00
Zum reduzierten Steuersatz steuerbarer Umsatz
CHF
285'000.00
Geschuldete MWST zum Steuersatz von 2,6 %
CHF
7'222.20
Medizinische Hilfsmittel
Umsätze gemäss Ertragskonto (inkl. 8,1 % MWST)
CHF
20'000.00
./. 5 % direkt applizierte Hilfsmittel
CHF
1'000.00
Zum Normalsatz steuerbarer Umsatz
CHF
19'000.00
Geschuldete MWST zum Steuersatz von 8,1 %
CHF
1'423.70
Total geschuldete MWST (vor Vorsteuerabzug)
CHF
8'645.90
In diesem Fall ist der Vorsteuerabzug im Verhältnis der Verwendung zu korrigieren (→ Ziff. 1.10).