2.1.1.3 Patientenapotheke (Selbstdispensation)

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.1.3 · Deutsch

Im Rahmen einer Heilbehandlung verabreichte oder applizierte Medikamente und medizinische Hilfsmittel sind von der Steuer ausgenommen, wohingegen die Abgabe von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln in neuen (nicht angebrauchten) Verpackungen an Patienten zur eigenen Anwendung steuerbar sind.

Ist eine genaue Aufteilung zwischen den steuerbaren und den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen nicht erwünscht oder nicht möglich, kann der steuerbare Umsatz entweder auf Grundlage des Einkaufs oder anhand der annäherungsweisen Ermittlung wie folgt bestimmt werden:

5 % des gesamten Umsatzes aus den Verkäufen von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln werden dem von der Steuer ausgenommenen Bereich zugeordnet und müssen nicht versteuert werden. Die restlichen 95 % des Umsatzes sind zu versteuern

  • zum von der ESTV bewilligten SSS.
    In diesem Fall können alle zum Normalsatz oder zum reduzierten Steuersatz steuerbaren Umsätze aus diesen Verkäufen auf demselben Ertragskonto verbucht werden.

    Beispiel

    Umsätze aus Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln (inkl. MWST)

    CHF

    320'000.00

    ./. 5 % direkt applizierte Medikamente und Hilfsmittel

    CHF

    16'000.00

    Zu versteuernder Umsatz

    CHF

    304'000.00

    MWST berechnet zum SSS von 0,6 %

    CHF

    1'824.00

oder

  • zum massgebenden Steuersatz.
    In diesem Fall ist eine Aufteilung der zu versteuernden Umsätze auf zum reduzierten Steuersatz steuerbare Medikamente und auf zum Normalsatz steuerbare medizinische Hilfsmittel oder andere Gegenstände vorzunehmen. Diese Aufteilung kann beispielsweise aufgrund der Verkaufsjournale (Debitorenjournale oder Zahlungsverkehrsjournale) oder durch entsprechende Erfassung in der Buchhaltung (separate Ertragskonti) vorgenommen werden.

    Beispiel

    Umsatz (inkl. MWST)

    MWST

    Medikamente

    Umsätze gemäss Ertragskonto (inkl. 2,6 % MWST)

    CHF

    300'000.00

    ./. 5 % direkt applizierte Medikamente

    CHF

    15'000.00

    Zum reduzierten Steuersatz steuerbarer Umsatz

    CHF

    285'000.00

    Geschuldete MWST zum Steuersatz von 2,6 %

    CHF

    7'222.20

    Medizinische Hilfsmittel

    Umsätze gemäss Ertragskonto (inkl. 8,1 % MWST)

    CHF

    20'000.00

    ./. 5 % direkt applizierte Hilfsmittel

    CHF

    1'000.00

    Zum Normalsatz steuerbarer Umsatz

    CHF

    19'000.00

    Geschuldete MWST zum Steuersatz von 8,1 %

    CHF

    1'423.70

    Total geschuldete MWST (vor Vorsteuerabzug)

    CHF

    8'645.90

    In diesem Fall ist der Vorsteuerabzug im Verhältnis der Verwendung zu korrigieren (→ Ziff. 1.10).