Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/39: Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) · 27 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
- Eine Limitierung auf den Höchstbetrag von max. Fr. 100'000 ist für grosse Projekte nicht sinnvoll. (SBV)
• Art. 14 Abs. 2:
- Der Maximalbetrag von Fr. 50'000.- ist zu tief angesetzt. (SBV, NIKE / EVB)
- Beantragen eine Erhöhung auf mind. Fr. 100'000.- (SP / NIKE).
- Der Maximalbetrag von Fr. 50'000.- ist zu reduzieren. Der Ausnahmecharakter der Finanzhilfe ist ausdrücklich festzuhalten. (SGV, economiesuisse / IADAA, Christie’s, Sotheby’s, VEBUKU, VSG, VSAR, VSAK / AFOK, ArPu)
• Art. 14 Abs. 3:
- ist für die Staaten der Dritten Welt nicht praktikabel. Für diese soll als Auflage gelten, dass die Vertragsstaaten alles in ihrer Macht stehende zur Wiedererlangung ihrer Kulturgüter unternehmen müssen und sich dem ICOM-Kodex zu verpflichten haben. (BL)
• Art. 14 Abs. 4:
- Um zu verhindern, dass der Erwerb von Kulturgütern aus dem illegalen Handel honoriert wird ist die Entschädigungssumme an Bedingungen zu knüpfen. (SP / SIVG, EVB)
- Die Entschädigungssumme soll max. Fr. 50'000.- betragen oder diese ist an Bedingungen zu knüpfen. (SIGV / EVB)
- In Folge der Anpassungen von Art. 14 Abs. 3 KGTV ist ein zusätzlicher lit. c zu schaffen, der die restauratorischen Instandstellungskosten von Schäden am Kulturgut, die im Rahmen der Wiedererlangung entstanden sind, behandelt. (BL)
- Es ist keine Bestimmung vorhanden, die missbräuchliche Rückforderungsansprüche von Mitgliedstaaten sanktioniert. (MBM)
• Art. 15:
- Die Bestimmung ist so zu ändern, dass lit. a als unabdingbare Voraussetzung jeglicher Finanzhilfen, und nicht bloss als fakultative Auflage vorgesehen ist. (economiesuisse, SGV / IADAA, Christie’s, Sotheby’s, VEBUKU, VSG, VSAR, VSAK / AFOK, ArPu)
• Art. 15 lit. a:
- Als Auflage sind auch ausreichende Sicherheitsvorkehren denkbar. Diese kommen im Entwurf nicht deutlich zum Ausdruck. (SigZum)
• Art. 15 lit. d:
- Gegenüber der Fachstelle ist eine Rückgabegarantie zu unterzeichnen. (SIVG / EVB)
• Weitere Äusserungen:
- Der Entscheid über die Gewährung von Finanzhilfen ist nicht