Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/39: Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) · 27 Seiten
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Datei gegeben ist. (SO, AI, TG, NW, NE / EDK / GAT, SGUF, VSK)
- Die Verzeichnisse müssen regelmässig aktualisiert werden. (VSK)
- Die Bildung einer Arbeitsgruppe wird gewünscht. (SSV, CHGV)
- Die Koordinationsaufgabe hat unter Federführung der Fachstelle zu erfolgen. (SO / VSD)
- Der Bund soll den Kantonen die nötige Finanzhilfe für die Erstellung der Verzeichnisse gewähren. ( SO, AI)
- Es besteht kein Bedarf die kantonale Verzeichnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ausführlich dokumentierte Verzeichnisse die der Öffentlichkeit zugänglich sind, können zu Diebstahl provozieren. (FR)
- Begrüsst die Möglichkeit auch Kulturgüter in Privateigentum im Verzeichnis aufzuführen. (BL)
- Auch Städte und Gemeinden haben Interesse ein Verzeichnis zu führen und möchten in den Bestimmungen explizit erwähnt werden. (SSV, CHGV)
• Der Entwurf wird abgelehnt. (BS / HBB)
- Kosten und Nutzen stehen in keiner Relation. (HBB)
- Die Kompetenzen von Bund und Kantone bei der Ausfuhr sind nicht klar geregelt. Die Bestimmung berücksichtigt nicht, dass auch Gemeinden Kompetenzen zur Führung von Verzeichnissen haben. (GE)
• Es ist unklar, welches Verzeichnis gemeint ist:
Kulturgüterschutz, Denkmalpflege etc. (GL)
• Privatsammlungen sind nicht in den kantonalen Verzeichnissen
aufzuführen. (KSK, KHV, GaKo)
• Die skizzierte Verlinkung der Verzeichnisse stellt für die
Museumsverbände nur eine Minimallösung dar. Endziel ist, alle Verzeichnisse in einer Abfrage zusammenzuführen. (VMS)
• Es ist zu präzisieren, dass nur Kulturgüter von wesentlicher
Bedeutung für das kulturelle Erbe Eingang in die kantonalen Verzeichnisse finden. (Vernet)
¾ 3. Abschnitt: Ein- • Vor dem Abschluss von Vereinbarungen nach Art. 7 KGTG sind und Ausfuhr die Vertreter der betroffenen Institutionen und die Verbände der (Art. 4-7) betroffenen Kreise zur Vernehmlassung einzuladen.
(economiesuisse, HBB, SGV / AUKTV, Christie’s, IADAA, Sotheby’s, VEBUKU, VSG, VSAR, VSAK / AFOK, ArPu, SVK)
• Die Sammlungen der Institutionen sind bereits genügend
geschützte, da die Inventare publiziert oder intern ausreichend dokumentiert sind. (KSK / VSK)
• Die Bewilligungspflicht ist für den internationalen Leihverkehr