Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/39: Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) · 27 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

2 Allgemeine Beurteilung

Zahlreiche Stellungnahmen begrüssen, dass der Entwurf der Verordnung über den internationalen Kulturgütertransfer bereits ein Jahr nach der Verabschiedung des Kulturgütertransfergesetztes vorliegt. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen beurteilt den Entwurf in seiner Gesamtheit als zweckmässig, präzise, übersichtlich, klar und ausgewogen.

Die 25 eingegangenen Stellungnahmen der Kantone fallen durchwegs positiv aus. Insbesondere äussern sich viele Kantone, wie auch der Städte- und der Gemeindeverband (SSV und CHGV), positiv zu der Möglichkeit, eigene Kulturgüterverzeichnisse erstellen zu können. Einige Kantone, sowie der SSV, der CHGV und die Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren wünschen Erfassungskriterien für die Führung der Kantonsverzeichnisse.

24 Kantone, die SP, die CVP sowie die überwiegende Mehrheit der kulturellen und wissenschaftlichen Organisationen begrüssen die Definition des Kulturguts von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Ein Grossteil der Organisationen des Kunsthandels, vier kulturelle und wissenschaftliche Organisationen, die economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband verwerfen hingegen die Definition. Die Kritiker bemängeln namentlich, die Definition im Entwurf entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers und basiere auf falschen, schematisch-formalen Kriterien.

Die Bestimmungen über die Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes werden von der überwiegenden Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst. Die SP und die Grünen erachten die Höchstbeträge der Finanzhilfen als zu gering. Dagegen verlangen einige Stellungnahmen, dass die Finanzhilfen zur Erleichterung der Wiedererlangung des kulturellen Erbes zu reduzieren und sämtliche Finanzhilfen mit Auflagen zu verbinden sind.

Die vorgeschlagenen Sorgfaltsregeln für den Kunsthandel und das Auktionswesen finden breite Unterstützung bei den Kantonen, der SP, der CVP, den Grünen sowie den kulturellen und wissenschaftlichen Organisationen. Der SVP, den Wirtschaftsverbänden und den Organisationen des Kunsthandels gehen die Sorgfaltsregeln dagegen zu weit. Sie werden von ihnen als unverhältnismässig und schwer umsetzbar beurteilt. Die Kritiker wünschen eine praxistaugliche Lösung, durch die dem Kunsthandelsplatz Schweiz im internationalen Verhältnis kein Standortnachteil entsteht.

Mehrere Kantone sowie die interkantonalen und interkommunalen Organisationen machen darauf aufmerksam, dass die Kantone zu prüfen haben, ob und welche Sorgfaltspflichten sie in Zukunft den Museen und Sammlungen auf ihrem Gebiet auferlegen wollen.

Insgesamt zeigt die Vernehmlassung, dass die generelle Stossrichtung der Verordnung begrüsst wird, jedoch im Rahmen der Praktikabilität für den Kunsthandel noch Anpassungen anzubringen sind.