Bericht AsylV VVWA

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 51 Seiten

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nach Verfahrensstand) soll kostenneutral erfolgen. Das heisst, dass die Aufwendungen der Kantone für die Sozialhilfe mit dem neuen Finanzierungssystem im gleichen Umfang abgegolten werden wie bisher.

Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene

2005 betrug die Rückerstattung des Bundes für die Aufwendungen der Kantone für Asylsuchende und für vorläufig Aufgenommene insgesamt 577'960'966 Franken (ein Abstellen auf die Kosten des Jahres 2006 oder gar 2007 ist nicht möglich, da der Bundesrat die Änderung der Ausführungsverordnungen im Sommer 2007 verabschieden muss). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Unterstützung und Unterbringung 382'435'927 Fr.

Sonderunterbringung 10'048'916 Fr.

Krankenversicherung 131'241'661 Fr.

Eigen- und Drittleistungen -48'665'019 Fr.

Medizinisch notwendige Sachleistungen 369'862 Fr.

Sonderschulung 3'076'874 Fr.

Pflegebeiträge für Minderjährige 136'954 Fr.

Zahnbehandlungskosten 6'917'762 Fr.

Eigen- und Drittleistungen -40'858 Fr.

Honorare beratender Zahnärzte 266'749 Fr.

Beschäftigungsprogramme 16'141'192 Fr.

Betreuungskosten 71'399'546 Fr.

Nothilfeentschädigung für Nichteintretensentscheide 4'631'400 Fr.

(NEE)

Total 577'960'966 Fr.

Bei der Berechnung der Globalpauschale Asyl sind von diesen Aufwendungen für das Jahr 2005 nachfolgende Posten in Abzug zu bringen. Einerseits der Betrag für die Nothilfepauschale Nichteintretensentscheide und der Anteil der Beschäftigungsprogramme für vorläufig Aufgenommene (50% der aktuellen Abgeltung des Bundes für Beschäftigungsprogramme), da diese durch die Nothilfe- resp. Integrationspauschale abgegolten werden (vgl. Ziff. 1.3 und 2.5). Andererseits ist der im Jahr 2005 ausgerichtete Betrag für die Betreuungskosten in Abzug zu bringen, da die Abgeltung der Betreuungskosten materiell geändert wird. Künftig wird die strategische Betreuungsreserve (Anrechnung von 4'400 virtuellen Asylgesuchen in der Höhe von rund 18 Millionen Franken) aufgrund des Rückgangs der Asylgesuche und des damit einhergehenden neuen Unterbringungskonzepts (Planung auf 10'000 neue Asylgesuche / Jahr; werden mehr als 10'000 Gesuche eingereicht, übernimmt der Bund im Rahmen der Notfallplanung die Unterbringung) nicht mehr abgegolten. Der anzurechnende Betrag für die Betreuungskosten wird auf der Basis von 10'000 neuen Asylgesuchen im Jahr 2008 berechnet.

Zu den Aufwendungen für das Jahr 2005 dazugerechnet werden hingegen die heutigen Aufwendungen des Bundes für die Ausbildung kantonaler Betreuerinnen und Betreuer (Art. 29 Abs. 5 AsylV 2) in der Höhe von 737'874 Franken und diejenigen für rückkehrorientierte Projekte in der Schweiz (Art. 68 Abs. 2 AsylV 2) in der Höhe von 1'900'000 Franken. Dies ergibt als Basis für die Berechnung der Globalpauschale (Kostenneutralität) den Gesamtbetrag von

546'259'865 Franken.

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