Bericht AsylV VVWA
Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 51 Seiten
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Unterstützung und Unterbringung 40’811’813 Fr.
Sonderunterbringung 243’357 Fr.
Krankenversicherung 2’469’653 Fr.
Eigen- und Drittleistungen -6’148’777 Fr.
Medizinisch notwendige Sachleistungen 15’619 Fr.
Sonderschulung 178’235 Fr Pflegebeiträge für Minderjährige 0 Fr.
Zahnbehandlungskosten 987’333 Fr.
Eigen- und Drittleistungen -13’421 Fr.
Honorare beratender Zahnärzte 42’606 Fr.
Integrationsmassnahmen 2’608’541 Fr.
Einrichtungspauschalen 1’921’697 Fr.
Sprachkurspauschalen 3’091’298 Fr.
Betreuungs- und Verwaltungskosten 8’855’070 Fr.
Total 55’063’024 Fr.
Bei der Berechnung der Globalpauschale Flüchtlinge sind von diesen Aufwendungen für das Jahr 2005 nachfolgende Posten in Abzug zu bringen. Zum einen der Anteil für die beruflichen Integrationsmassnahmen (2’608’541 Fr.) und zum anderen der Anteil für die Sprachkurspauschalen (3’091’298 Fr.), da diese neu durch die Integrationspauschale abgegolten werden (vgl. Ziff. 2.5). Dies ergibt als Basis für die Berechnung der Globalpauschale (Kostenneutralität) den Betrag von 49’363’185 Franken.
Zu berücksichtigende Aufwendungen 2005
Total Rückerstattungen an Kantone 2005 55’063’024 Fr.
- berufliche Integrationsmassnahmen 2’608’541 Fr.
- Sprachkurspauschalen 3’091’298 Fr.
Basis für die Berechnung der Globalpauschale Flücht- 49’363’185 Fr. linge
Auf dieser Basis wurden die Parameter der Globalpauschale so festgelegt, dass, wäre bereits 2005 die Globalpauschale angewendet worden, derselbe Gesamtbetrag an die Kantone ausbezahlt worden wäre.
Die Tagespauschale Flüchtlinge berechnet sich wie folgt:
Anzahl von der Sozialhilfe unterstützte Personen im Jahr 2005: 2'554 Zu berücksichtigende Aufwendungen des Jahres 2005 49'363'185 Fr.
Anzahl Tage im Jahr365
49'363'185 Fr.
Tagespauschale Flüchltinge = _____________________ = 52.94 Fr.
2'554 X 365
1.3 Nothilfepauschale
Die Kantone erhalten für jede Person, die einen rechtskräftigen negativen Entscheid oder einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid erhalten hat und die Schweiz verlassen muss, eine einmalige Pauschale. Diese Personen sind vom Sozialhilfesystem des AsylG ausge-
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