Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 24 Seiten
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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2003: Erläuternder Bericht
1.5.2 Bedeutung der Konvention für die Schweiz
Eine Ratifikation der Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes liegt aus verschiedenen Gründen im Interesse der Schweiz. So fördern die von der Konvention vorgesehenen Massnahmen die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Schweiz und sind daher für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Integration ländlicher und städtischer Bevölkerungen und das Erscheinungsbild des Landes von grosser Bedeutung. Die Schweiz soll aber ihre Erfahrungen bei der Bewahrung des immateriellen Kulturerbes auch auf internationaler Ebene einbringen können und umgekehrt als Vertragsstaat der Konvention von der Praxis in anderen Staaten profitieren können. Mit einer Ratifikation der Konvention bekräftigt die Schweiz ihre Partizipation am multilateralen kulturpolitischen Dialog. Dank dem programmatischen Charakter der Konvention kann sich die Schweiz gleichzeitig den notwendigen Spielraum erhalten, Massnahmen zur Bewahrung des Kulturerbes nach eigenen Bedürfnissen ausgestalten zu können.
Eine Ratifikation der Konvention liegt im Speziellen aus folgenden Gründen im Interesse der Schweiz:
Das immaterielle Kulturerbe ist in seiner Bedeutung für das kulturelle Selbstverständnis
und für die kulturelle Vielfalt der Schweiz anerkannt: Viele nationale und regionale Selbstverständnisse und Besonderheiten definieren sich über immaterielle Kulturaspekte. Offenkundig ist dies bei Sprachdialekten und bei Minderheitensprachen wie dem Rätoromanischen. Die Konvention schreibt nicht den Erhalt von Sprachen als solchen fest, aber ihrer Ausdrucksformen in Erzählungen, Liedern und anderen mündlichen Vermittlungsweisen. Ebenso sind eine Reihe von Bräuchen repräsentativ für regionale – und auch transnationale – Fasnachtstraditionen, so beispielsweise der Rabadan in Bellinzona mit der Risottata oder die Basler Fasnacht mit ihrem Morgenstraich, den reichen Kostümierungen, rituellen Tanzhandlungen und Schnitzelbängg. Der Auszug der Tschäggättä im Lötschental mit ihren kunstvollen Larven (Masken), das Appenzeller Silversterchlausen mit den Zäuerli, der Chalandamarz mit Gesang, Glockengeschell und Peitschenknallen oder die Fête des Vignerons von Vevey haben über ihre lokale Bedeutung hinaus eine nationale Ausstrahlung. Identitätsstiftende Funktion kommt auch der verbreiteten Volksmusikpraxis und der Tanzpraxis von Trachtengruppen in der Schweiz zu. Zu den ältesten und noch immer mündlich tradierten Formen der Schweizer Volksmusik gehört der Alpsegen oder Bättruef, ein in katholischen Gegenden im Sommer gesungenes Sennengebet. Dazu kommen die vielfältige traditionelle Heim- und Handwerksarbeit wie das Holzschnitzen aus dem Berner Oberland, die Bündner Kreuzstickarbeiten oder die Glarner Textilkunst. Bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden diese traditionellen Fertigkeiten sowie die Volkskultur generell gefördert – beispielsweise durch das 1930 gegründete Heimatwerk –, erfuhren teilweise in jüngerer Zeit eine Wiederbelebung – so die in den 1980er Jahren wieder aufblühende Bauernmalerei. Andere Elemente des schweizerischen immateriellen Kulturerbes sind jedoch in ihrer Tradierung stark gefährdet oder bereits verschwunden.
Die genannten Beispiele des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zeigen die Verankerung des immateriellen Kulturerbes sowohl in ländlichen Regionen als auch städtischen Zentren. Die direkte und indirekte Partizipation vieler Bevölkerungsgruppen an solchen Anlässen sowie die Identifikation mit den Formen traditionellen Handwerks weisen auf die integrierende Funktion hin, welche dem immateriellen Kulturerbe allgemein zukommt. Die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes trägt auch zum positiven Erscheinungsbild der Schweiz bei und wird für aussenwirtschaftliche und touristische Zwecke eingebunden. Im Alpentourismus beispielsweise gehören Alphornklänge seit dem 19. Jahrhundert zum klingenden Inbegriff des Schweizerischen.
Die Erforschung und Vermittlung des immateriellen Kulturerbes wird in der Schweiz staatlich unterstützt: Auch wenn der Begriff des „immateriellen Kulturerbes“ in der Schweiz selten verwendet wird, ist die Erhaltung und die Förderung traditioneller kultureller Ausdrucksformen durch die Unterstützung von Kulturveranstaltungen, durch die Förderung von Kulturvermittlung und durch Beiträge an Kulturschaffende fest in der staatlichen Kulturförderung verankert. Die Mitwirkung der Träger des immateriellen Kulturerbes ist durch das Netz von kulturerhaltenden