Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 24 Seiten
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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2003: Erläuternder Bericht
Auch wenn der Begriff des „immateriellen Kulturerbes“ in der Schweiz selten verwendet wird, ist die Erhaltung und die Förderung traditioneller kultureller Ausdrucksformen durch die Unterstützung von Kulturveranstaltungen, durch die Förderung von Kulturvermittlung und durch Beiträge an Kulturschaffende fest in der staatlichen Kulturförderung verankert. Deshalb stärkt und bekräftigt die Konvention die in der Schweiz bestehenden Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.
Die Ratifikation der Konvention hat geringfügige finanzielle Auswirkungen auf den Bund. Diese ergeben sich insbesondere aus der Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Beitrag an den UNES-CO-Fonds für das immaterielle Kulturerbe zu entrichten.