Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 24 Seiten

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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2003: Erläuternder Bericht

die Auseinandersetzung mit kulturellen Formen der Gegenwart sucht.21 Mit dem breit angelegten Programm „echos – Volkskultur für morgen“ öffnet Pro Helvetia ein Forum für die Volkskultur des

21. Jahrhunderts; das zusammen mit 15 Kantonen im Herbst 2006 initiierte Programm stellt die Bedeutung der Volkskultur, ihre Potenziale und ihre Rolle in der schweizerischen Kulturpolitik zur Diskussion. Indirekt fördert ferner der Bund das künstlerische Schaffen und die Erhaltung der kulturellen Vielfalt über die Unterstützung von gesamtschweizerisch tätigen Organisationen von professionellen Kulturschaffenden und von kulturell tätigen Laien.22

1.6.3 Inventarisierung, Dokumentation und immaterialgüterrechtliche Regelungen

Der Verpflichtung zur Inventarisierung (Art. 12) kommen Staaten, welche die Konvention bereits ratifiziert haben, in unterschiedlicher Weise nach.23 In den meisten Ländern bestehen Datenbanken über Studien zu traditionellen kulturellen Ausdrucksweisen, Kenntnissen und Fertigkeiten sowie Dokumentations- und Archivstellen. Einige Länder haben Kommissionen eingesetzt, welche einzelne Elemente für ein nationales Repertoire auswählen. Nationale Inventare fehlen aber bislang in vielen Staaten. Es wird die Aufgabe des Zwischenstaatlichen Komitees sein, in seinen Richtlinien Empfehlungen für den Inhalt und den Detaillierungsgrad der Inventarlisten zu erarbeiten. Angesichts der vielfältigen Formen und des dynamischen Charakters des immateriellen Kulturerbes kann von den Vertragsstaaten der Konvention aber keine vollständige Inventarisierung mit Aktualisierungen in kurzen Zeitabständen erwartet werden. Das Komitee wird deshalb praktikable Empfehlungen herausgeben und den Staaten einen grossen Spielraum zubilligen müssen.

Grundlage einer nationalen Repräsentativen Liste wäre eine oder mehrere Listen des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz. Eine solche Inventarliste besteht bereits. Die schweizerische nationale Sektion des Conseil International des Organisations de Festivals de Folklore et d'Arts Traditionnels (CIOFF) hat unter dem Patronat des Bundesamtes für Kultur mit seinem Internet-Projekt Schweizerisches Inventar des immateriellen Kulturerbes einen Pilotversuch für eine Auflistung des immateriellen Kulturerbes der Schweiz gestartet.24 Mit dem Ausbau dieses Repertoires (oder mit dem Aufbau einer ähnlichen Liste) erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtungen einer Inventarisierung ihres immateriellen Kulturerbes.

Die Konvention schreibt explizit vor, dass bestehende Rechte und Pflichten aus Regelungen betreffend geistiges Eigentum und die Nutzung von biologischen und ökologischen Ressourcen von der Konvention nicht tangiert werden (Art. 3 Bst. b). Bei der Dokumentation und dem Zu-

21 Vgl. Art. 9 Bst. b und Art. 12 Bst. a der Verordnung vom 22. August 2002 über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia (SR 447.12). Gemäss dem derzeit in Revision befindlichen Bundesgesetz vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung «Pro Helvetia» (SR 447.1) umfasst die Tätigkeit der Stiftung unter anderem „die Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur“ (Art. 2 Abs. 1 Bst. a).

22 Richtlinien des EDI über die Verwendung des Kredites zur Unterstützung kultureller Organisationen vom 16. November 1998.

23 Vgl. dazu die Übersicht „Inventorying Intangible Cultural Heritage“ auf der Homepage der Intangible Cultural Heritage Section der UNESCO: www.unesco.org/culture/ich_convention.

24 www.cioff.ch. Der von CIOFF gewählte Ansatz basiert auf einer freiwilligen Einschreibung der Kulturträger in einem moderierten Repertoire. Damit wird zwar auf eine flächendeckende Inventarisierung verzichtet, aber dem Prinzip der Konvention Rechnung getragen, dass die Kulturträger selbst an den Massnahmen der Wahrung ihres immateriellen Kulturerbes partizipieren (vgl. Art. 15 der Konvention). Das Repertoire ist vergleichbar mit ähnlichen Projekten im Bereich des Heimatschutzes (beispielsweise Informationsplattform für schützenswerte Industriekulturgüter der Schweiz, ISIS, www.industrie-kultur.ch) oder der Musik (beispielsweise Datenbank zur Schweizer Musik, Musinfo, www.musinfo.ch), stützt sich jedoch auf die Partizipation und Eigeninitiative von Trägern des immateriellen Kulturerbes.