Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 24 Seiten

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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2003: Erläuternder Bericht

ne kulturpolitische Bereiche gleichermassen; sie umfassen Kulturpflege, Kulturförderung, Kulturvermittlung, kulturelle Bildung, Kulturaustausch und die Gewährleistung des Zugangs zu Kultur.

Hinsichtlich des Verhältnisses zu anderen Übereinkommen (Art. 3) wird festgehalten, „dass die Konvention keine Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten berührt, die sich aus einem internationalen Rechtsinstrument zur Regelung der geistigen Eigentumsrechte oder der Nutzung der biologischen und ökologischen Ressourcen (....) ergeben.“ (Art. 3 Bst. b). Entsprechend werden im Konventionstext an keiner Stelle Voraussetzungen und Rechtfertigungen für Eingriffe in die Eigentumsgarantie bei Immaterialgüterrechten genannt. Zudem macht die Formulierung des Vorbehalts im Präsens („tout instrument international [...] auquel ils sont parties“) deutlich, dass nicht nur bereits abgeschlossene Verträge, sondern auch zukünftige internationale Regelungen betreffend das geistige Eigentum und die Nutzung der biologischen und ökologischen Ressourcen eingeschlossen sind.

Buchstabe a betrifft das Verhältnis zur Welterbe-Konvention von 1972 (siehe oben).

Organe

Die mit dem Übereinkommen geschaffene institutionelle Organisation ist minimal. Sie besteht aus der Vollversammlung der Vertragsstaaten und dem Zwischenstaatlichen Komitee zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.

Als souveränes Organ des Übereinkommens fungiert die Vollversammlung der Vertragsstaaten (Art. 4 Abs. 1), die alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Sitzung zusammentritt. Das Zwischenstaatliche Komitee (Art. 5) sichert die Umsetzung der Konventionsziele und erarbeitet operationelle Richtlinien zur Umsetzung, welche von der Vollversammlung genehmigt werden. Zu seinen Aufgaben (Art. 7) gehören insbesondere die Verwaltung einer Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes sowie einer Liste des dringend bewahrungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes und die Prüfung der Kandidaturen. Das Zwischenstaatliche Komitee ist der Vollversammlung rechenschaftspflichtig und erstattet dieser über ihre Tätigkeiten Bericht (Art. 8 Abs. 1). Es besteht aus sachverständigen Vertretern von 18 Vertragsstaaten, wobei diese Zahl auf 24 erhöht wird, sobald der Konvention 50 Vertragsstaaten beigetreten sind (Art. 5, Art. 6 Abs. 7).

Bewahrung des immateriellen Kulturerbes auf nationaler Ebene

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die erforderlichen Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes auf ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen (Art. 11 Bst. a). Mit dem Hinweis auf das Territorialprinzip wird unterstrichen, dass einem Vertragsstaat keine Pflichten zur Bewahrung ausserhalb seines Hoheitsgebietes erwachsen.

Zur gezielten Bewahrung und Förderung identifiziert jeder Vertragsstaat die verschiedenen Elemente des immateriellen Kulturerbes auf seinem Hoheitsgebiet und erstellt eine oder mehrere Inventarlisten, die regelmässig zu aktualisieren sind (Art. 11 Bst. b, Art. 12 Abs. 1). Bei allen seinen Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, insbesondere bei dessen Identifizierung, „bemüht sich jeder Vertragsstaat, um eine möglichst weit reichende Beteiligung der Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben“ (Art. 15; siehe auch Art. 11 Bst. b). Diese Bestimmung kann in der Schweiz beispielsweise im Rahmen der Inventarisierung des immateriellen Kulturerbes konkretisiert werden, durch den Rückgriff auf die Vorarbeiten des CIOFF oder die Übertragung dieser Aufgabe an CIOFF (vgl. Kap. 1.6.3).

Die Konvention empfiehlt sodann eine Reihe von weiteren Massnahmen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (Art. 13): So sollten Vertragsstaaten die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in ihren Kulturpolitiken berücksichtigen, eine oder mehrere Fachstellen bezeichnen, die Erforschung des immateriellen Kulturerbes fördern, entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten