Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 24 Seiten

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Ratifikation der UNESCO-Konvention 2003: Erläuternder Bericht

Der Entwurf des Generalsekretariats

Im Juli 2002 legte der Generaldirektor der UNESCO den Mitgliedstaaten ein Vorprojekt über eine Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zur Konsultation vor.11 Der Entwurf nahm die Konvention von 1972 zum Ausgangspunkt, sah die Schaffung von Listen des immateriellen Kulturerbes vor und betonte die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit und der Partizipation der Träger.

Die Bestrebungen der UNESCO zur Schaffung eines verbindlichen Rechtsinstruments fanden Unterstützung durch den Dritten Runden Tisch der Kulturminister (Istanbul, 16.-17. September 2002), der unter dem Thema „Patrimoine culturel immatériel, miroir de la diversité culturelle“ stand. Die Vertreter von 110 Staaten, darunter 72 Kulturminister verabschiedeten die Erklärung von Istanbul,12 in welcher sie die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes in seiner kreativen Wandelbarkeit für lokale Gemeinschaften, für die kulturelle Vielfalt, für den interkulturellen Dialog und für die nachhaltige Entwicklung anerkennen sowie zur Förderung des immateriellen Kulturerbes auf nationaler Ebene und durch internationale Zusammenarbeit aufrufen.

Die zwischenstaatlichen Expertentreffen

Die Verhandlungen wurden, ausgehend vom Entwurf des Generalsekretariats vom Juli 2002, bereits im September aufgenommen. Es wurden drei zwischenstaatliche Expertentreffen und ein Treffen einer Arbeitsgruppe einberufen. Am ersten Treffen im September 2002 wurden allgemeine Fragen zum Vorgehen und zur Form des Rechtsinstruments diskutiert und beschlossen, die Welterbe-Konvention von 1972 als Vorlage zu verwenden. Am zweiten Treffen im Februar 2003 wurden die zahlreichen Stellungnahmen zum Entwurf diskutiert und das Verhältnis zu bestehenden Rechtsinstrumenten erörtert. Um die Arbeiten voranzutreiben, wurde eine Arbeitsgruppe von Experten eingesetzt, die im April 2003 tagte und weitere Fragen klärte. Der in dieser Sitzung entstandene Vorentwurf wurde beim dritten Expertentreffen im Juni 2003 in Arbeitsgruppen ergänzt und fertig gestellt. Japan, Korea, zahlreiche lateinamerikanische, afrikanische und osteuropäische Staaten sowie die westeuropäischen Staaten Griechenland, Italien, Luxemburg, Belgien und Island befürworteten mit besonderem Nachdruck ein Rechtsinstrument für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes.

Die 32. Generalkonferenz der UNESCO

Das im Juni 2003 abgeschlossene Vorprojekt wurde vom UNESCO-Generaldirektor dem Exekutivrat in seiner 167. Sitzung im September 2003 vorgelegt. Auf Initiative von Japan brachten 44 der 58 Mitgliedstaaten des Exekutivrates – insbesondere mit Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern – den Vorschlag ein, das Vorprojekt bereits in nächsten Sitzung der UNESCO-Generalkonferenz zur Verabschiedung als Konvention vorzulegen, was einstimmig begrüsst wurde. Die 32. UNESCO-Generalkonferenz hat schliesslich am 17. Oktober 2003 die Konvention mit 120 Stimmen und ohne Gegenstimmen verabschiedet. Die Schweiz enthielt sich der Stimme zusammen mit weiteren sieben Staaten: Australien, Dänemark, Grossbritannien, Kanada, Neuseeland, Russland, Vereinigte Staaten von Amerika.

11 UNESCO-Dok. CLT-2002/CONF.203/3, CLT-2002/CONF.203/4.

12 Istanbul Declaration, Round Table of Ministers of Culture „Intangible Cultural Heritage, mirror of cultural diversity” (Istanbul, Turkey 16-17 September 2002): Final Communiqué (abgedruckt in UNESCO Dok.

165 EX/INF.9, Paris, 3. Oktober 2002).