Vorlage
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 34 Seiten
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Vorlage 3: Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt28
ARTIKEL 13
Artikel 14 des Übereinkommens wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Jeder Vertragsstaat, der Grund zur Annahme hat, dass eine in Artikel 3, 3bis, 3teroder 3quatergenannte Straftat begangen werden wird, übermittelt nach seinem innerstaatlichen Recht so schnell wie möglich alle in seinem Besitz befindlichen sachdienlichen Angaben den Staaten, bei denen es sich nach seiner Auffassung um die Staaten handelt, die in Übereinstimmung mit Artikel 6 ihre Gerichtsbarkeit begründet haben.
ARTIKEL 14
Artikel 15 Absatz 3 des Übereinkommens wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
(3) Der Generalsekretär teilt allen Vertragsstaaten, den Mitgliedern der Organisation, anderen betroffenen Staaten und den in Betracht kommenden internationalen zwischenstaatlichen Organisationen die in Übereinstimmung mit den Absätzen 1 und 2 übermittelten Angaben mit.
ARTIKEL 15
Auslegung und Anwendung
(1) Das Übereinkommen und dieses Protokoll werden zwischen den Vertragsparteien des Protokolls als eine einzige Übereinkunft angesehen und ausgelegt.
(2) Die durch dieses Protokoll revidierten Artikel 1 bis 16 des Übereinkommens zusammen mit den Artikeln 17 bis 24 des Protokolls und seiner Anlage bilden das Übereinkommen von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und werden als solches bezeichnet (SUA-Übereinkommen 2005).