Vorlage

Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 34 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 16Fedlex · Vorlage

Vorlage 3: Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung

widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt16

9. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des

Terrorismus, angenommen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1999

ARTIKEL 8

1. Artikel 8 Absatz 1 des Übereinkommens wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

(1) Der Kapitän eines Schiffes eines Vertragsstaats ("Flaggenstaat") kann den Behörden eines anderen Vertragsstaats ("Empfangsstaat") jede Person übergeben, bei welcher der Kapitän begründeten Anlass zur Annahme hat, dass sie eine in Artikel 3, 3bis, 3teroder 3quatergenannte Straftat begangen hat.

2. Folgender Wortlaut wird als Artikel 8bisdes Übereinkommens eingefügt:

Artikel 8bis

(1) Die Vertragsstaaten arbeiten so weit wie irgend möglich zusammen, um von diesem Übereinkommen erfasste widerrechtliche Handlungen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu verhüten und zu bekämpfen; sie antworten so schnell wie möglich auf jedes Ersuchen nach diesem Artikel.

(2) In jedem Ersuchen nach diesem Artikel ist nach Möglichkeit der Name des verdächtigen Schiffes, seine IMO-Identifikationsnummer, sein Registerhafen, sein Ursprungs- und sein Bestimmungshafen sowie jede weitere sachdienliche Information anzugeben. Wird ein Ersuchen mündlich gestellt, so bestätigt die ersuchende Vertragspartei das Ersuchen so bald wie möglich schriftlich. Die ersuchte Vertragspartei bestätigt umgehend den Eingang jedes schriftlichen oder mündlichen Ersuchens.

(3) Die Vertragsstaaten berücksichtigen die Gefahren und Schwierigkeiten, die mit dem Anhalten eines Schiffes auf See und dem Durchsuchen seiner Ladung verbunden sind, und prüfen, ob es andere geeignete zwischen den betreffenden