Vorlage
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 34 Seiten
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Vorlage 3: Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt31
(3) Eine Kündigung wird ein Jahr oder einen gegebenenfalls in der Kündigungsurkunde angegebenen längeren Zeitabschnitt nach Hinterlegung der Urkunde beim Generalsekretär wirksam.
ARTIKEL 20
Revision und Änderung
(1) Die Organisation kann eine Konferenz zur Revision oder Änderung dieses Protokolls einberufen.
(2) Der Generalsekretär beruft eine Konferenz der Vertragsstaaten dieses Protokolls zur Revision oder Änderung des Protokolls ein, wenn ein Drittel der Vertragsstaaten oder zehn Vertragsstaaten, je nachdem, welche Zahl grösser ist, dies verlangen.
(3) Jede nach Inkrafttreten einer Änderung dieses Protokolls hinterlegte Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde gilt für das Protokoll in seiner geänderten Fassung.
ARTIKEL 21
Erklärungen
(1) Bei Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde kann ein Vertragsstaat, der nicht Vertragspartei eines in der Anlage aufgeführten Vertrags ist, erklären, dass der betreffende Vertrag bei der Anwendung dieses Protokolls auf den Vertragsstaat als nicht in Artikel 3teraufgeführt gilt. Die Erklärung wird ungültig, sobald der Vertrag für den Vertragsstaat in Kraft getreten ist, was dieser dem Generalsekretär notifiziert.