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Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 34 Seiten
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Vorlage 3: Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt2
bedrohen, gleich wo und von wem sie begangen werden, unmissverständlich als verbrecherisch und nicht zu rechtfertigen verurteilen,
im Hinblick auf die Resolution 51/210 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. Dezember 1996 und die Erklärung zur Ergänzung der Erklärung von 1994 über Massnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus, die dieser als Anlage beigefügt ist,
eingedenk der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in denen der internationale Wille zur Bekämpfung des Terrorismus aller Arten und Erscheinungsformen zum Ausdruck kommt und den Staaten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugewiesen wurden, sowie unter Berücksichtigung der anhaltenden Bedrohung durch terroristische Anschläge,
eingedenk ferner der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in der die dringende Notwendigkeit für alle Staaten anerkannt wird, zusätzliche wirksame Massnahmen zu treffen, um die Verbreitung von Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen sowie ihren Trägersystemen zu verhindern,
sowie eingedenk des am 14. September 1963 in Tokio beschlossenen Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen, des am 16. Dezember 1970 in Den Haag beschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, des am 23. September 1971 in Montreal beschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, des am 14. Dezember 1973 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschliesslich Diplomaten, des am 17. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme, des am 26. Oktober 1979 in Wien beschlossenen Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial sowie seiner am 8. Juli 2005 beschlossenen Änderungen, des am 24. Februar 1988 in Montreal beschlossenen Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, in Ergänzung des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die