Vorlage
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 34 Seiten
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Vorlage 3: Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt33
(4) Die beschlossene Änderung der Anlage tritt dreissig Tage nach Hinterlegung der zwölften Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Änderung beim Generalsekretär für die Vertragsstaaten des Protokolls in Kraft, die eine solche Urkunde hinterlegt haben. Für jeden Vertragsstaat des Protokolls, der die Änderung nach Hinterlegung der zwölften Urkunde beim Generalsekretär ratifiziert, annimmt oder genehmigt, tritt die Änderung am dreissigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde durch diesen Staat in Kraft.
ARTIKEL 23
Depositar
(1) Dieses Protokoll und seine nach den Artikeln 20 und 22 beschlossenen Änderungen werden beim Generalsekretär hinterlegt.
(2) Der Generalsekretär
a) unterrichtet alle Staaten, die dieses Protokoll unterzeichnet haben oder dem Protokoll beigetreten sind, über
i) jede neue Unterzeichnung oder Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde sowie den jeweiligen Zeitpunkt;
ii) den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls;
iii) die Hinterlegung jeder Kündigungsurkunde zu diesem Protokoll sowie den Zeitpunkt, zu dem sie eingegangen ist, und den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird;
iv) jede aufgrund eines Artikels dieses Protokolls erforderliche Mitteilung;