Vorlage
Vernehmlassung 2006/78: Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit · 34 Seiten
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Vorlage 3: Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung
widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt5
3. bedeutet "Generalsekretär" den Generalsekretär der Organisation.
ARTIKEL 2
Artikel 1 des Übereinkommens erhält folgenden Wortlaut:
Artikel 1
(1) Im Sinne dieses Übereinkommens
a) bedeutet "Schiff" ein nicht dauerhaft am Meeresboden befestigtes Wasserfahrzeug jeder Art, einschliesslich Fahrzeuge mit dynamischem Auftrieb, Unterwassergerät und anderes schwimmendes Gerät;
b) bedeutet "Beförderung", die Verbringung einer Person oder eines Gegenstands einzuleiten, zu veranlassen oder die wirksame Kontrolle, einschliesslich der Entscheidungsbefugnis, über die Verbringung auszuüben;
c) bedeutet "schwere Verletzungen oder Schäden"
i) schwere Körperverletzung oder
ii) weitgehende Zerstörung eines öffentlichen Ortes, einer staatlichen oder öffentlichen Einrichtung, einer Versorgungseinrichtung oder des öffentlichen Verkehrssystems, die zu erheblichem wirtschaftlichen Schaden führt, oder
iii) grosse Schäden an der Umwelt, einschliesslich Luft, Erde, Wasser, Tier- und Pflanzenwelt;
d) bedeutet "biologische, chemische oder Kernwaffen"
i) "biologische Waffen", nämlich