Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/88: Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) · 19 Seiten

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Die politischen Parteien, welche eine Stellungnahme eingereicht haben, äussern sich wie folgt:

- Die CVP lehnt diese restriktive Fassung ab, soweit sie das Vorliegen eines

Staatsvertrags voraussetzt. Sie verlangt, dass die Bestimmung so geändert werde, dass sie noch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.

- Die FDP äussert sich nicht zu den entsprechenden Bestimmungen.

- Die SP lehnt diese restriktive Fassung ab und möchte mindestens für alle Kinder

in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen volle Zulagen und für die übrigen Kinder kaufkraftangepasste Zulagen.

- Die SVP möchte, dass alles gemacht werde, um den Export von

Sozialleistungen zu verhindern. Familienzulagen an Nichterwerbstätige sollten auch für Kinder in Staaten der EU/EFTA nicht exportiert werden.

- Die CSP erwähnt die Bestimmungen nicht und erklärt ausdrücklich, dass sie mit

allen Artikeln, die sie nicht erwähne, einverstanden sei.

- Die LPS hält die Ausführungsbestimmungen für sinnvoll.

Die übrigen offiziellen Vernehmlassungsadressaten, welche eine Stellungnahme eingereicht haben, äussern sich wie folgt:

- Der schweizerische Gemeindeverband fragt sich, ob diese restriktive Lösung

auch zu einer nachhaltigen Praxis führe.

- Der SGV begrüsst die sehr restriktive Fassung.

- Der SAGV, economiesuisse und SwissBanking äussern sich nicht zu den

entsprechenden Bestimmungen.

- Der SBV stellt fest, dass die ganze Vorlage zweckmässig und praxistauglich sei

und äussert sich nicht zu den einzelnen Bestimmungen der FamZV.

- Der SGB findet diese Regelung zu restriktiv und administrativ zu aufwändig.

- Der KV Schweiz lehnt die vorgeschlagene Regelung als zu restriktiv ab.

- Travail.Suisse verlangt, dass alle Arbeitnehmenden aus Ländern, mit welchen

die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gleich behandelt werden wie solche aus EU-Staaten.

- Die kantonalen Ausgleichskassen äussern sich nicht im Grundsatz, fordern

aber, dass die Notifizierung durch den BR rechtzeitig vorgenommen werde.

- Die Verbandsausgleichskassen äussern sich nicht zu den entsprechenden

Bestimmungen.

- Pro Familia und der SVAMV sprechen sich gegen eine so restriktive Lösung

aus.

- Die EKFF spricht sich gegen jede Einschränkung des Anspruchs für Kinder im

Ausland aus, mit Ausnahme der im FamZG vorgesehenen Kaufkraftanpassung.

- Die EKA weist auf die im Ausländergesetz angelegte Inkonsistenz hin, indem es

zwar im Familiennachzug - der rasch erfolgen muss - ein erwünschtes integrationspolitisches Potential sieht, ihn aber von einschränkenden Bedingungen abhängig macht. Erlaubt die finanzielle Lage der Eltern den Familiennachzug nicht, so müssten sie darüber hinaus infolge der restriktiven Regelung in der FamZV damit rechnen, auch keine Familienzulagen zu bekommen. Sie empfiehlt daher, dass für Kinder ausserhalb der EU/EFTA-Staaten die gleichen Regelungen gelten wie für solche innerhalb der EU/EFTA-Staaten.

Von den nicht offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden gingen unter anderem diese Stellungnahmen ein:

- Die Direktion für Ressourcen und Aussennetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten fordert, dass auch Schweizer