Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/88: Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) · 19 Seiten
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Die politischen Parteien, welche eine Stellungnahme eingereicht haben, äussern sich wie folgt:
- Die CVP lehnt diese restriktive Fassung ab, soweit sie das Vorliegen eines
Staatsvertrags voraussetzt. Sie verlangt, dass die Bestimmung so geändert werde, dass sie noch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
- Die FDP äussert sich nicht zu den entsprechenden Bestimmungen.
- Die SP lehnt diese restriktive Fassung ab und möchte mindestens für alle Kinder
in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen volle Zulagen und für die übrigen Kinder kaufkraftangepasste Zulagen.
- Die SVP möchte, dass alles gemacht werde, um den Export von
Sozialleistungen zu verhindern. Familienzulagen an Nichterwerbstätige sollten auch für Kinder in Staaten der EU/EFTA nicht exportiert werden.
- Die CSP erwähnt die Bestimmungen nicht und erklärt ausdrücklich, dass sie mit
allen Artikeln, die sie nicht erwähne, einverstanden sei.
- Die LPS hält die Ausführungsbestimmungen für sinnvoll.
Die übrigen offiziellen Vernehmlassungsadressaten, welche eine Stellungnahme eingereicht haben, äussern sich wie folgt:
- Der schweizerische Gemeindeverband fragt sich, ob diese restriktive Lösung
auch zu einer nachhaltigen Praxis führe.
- Der SGV begrüsst die sehr restriktive Fassung.
- Der SAGV, economiesuisse und SwissBanking äussern sich nicht zu den
entsprechenden Bestimmungen.
- Der SBV stellt fest, dass die ganze Vorlage zweckmässig und praxistauglich sei
und äussert sich nicht zu den einzelnen Bestimmungen der FamZV.
- Der SGB findet diese Regelung zu restriktiv und administrativ zu aufwändig.
- Der KV Schweiz lehnt die vorgeschlagene Regelung als zu restriktiv ab.
- Travail.Suisse verlangt, dass alle Arbeitnehmenden aus Ländern, mit welchen
die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gleich behandelt werden wie solche aus EU-Staaten.
- Die kantonalen Ausgleichskassen äussern sich nicht im Grundsatz, fordern
aber, dass die Notifizierung durch den BR rechtzeitig vorgenommen werde.
- Die Verbandsausgleichskassen äussern sich nicht zu den entsprechenden
Bestimmungen.
- Pro Familia und der SVAMV sprechen sich gegen eine so restriktive Lösung
aus.
- Die EKFF spricht sich gegen jede Einschränkung des Anspruchs für Kinder im
Ausland aus, mit Ausnahme der im FamZG vorgesehenen Kaufkraftanpassung.
- Die EKA weist auf die im Ausländergesetz angelegte Inkonsistenz hin, indem es
zwar im Familiennachzug - der rasch erfolgen muss - ein erwünschtes integrationspolitisches Potential sieht, ihn aber von einschränkenden Bedingungen abhängig macht. Erlaubt die finanzielle Lage der Eltern den Familiennachzug nicht, so müssten sie darüber hinaus infolge der restriktiven Regelung in der FamZV damit rechnen, auch keine Familienzulagen zu bekommen. Sie empfiehlt daher, dass für Kinder ausserhalb der EU/EFTA-Staaten die gleichen Regelungen gelten wie für solche innerhalb der EU/EFTA-Staaten.
Von den nicht offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden gingen unter anderem diese Stellungnahmen ein: