Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/126: Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) · 27 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
Begleitbericht deutsch definitiv nach Prüfung GS EVD
ein Bruchteil der Fälle zu einer gerichtlichen Intervention. Die neuen Aufgaben, die allenfalls aus der prinzipiellen Unterstellung der Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht erwachsen, sollten in den Kantonen und Gemeinden mit den Mitteln bewältigt werden können, die sie auf strafrechtlicher Ebene heute schon einsetzen.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Prüfpunkt 1. Notwendigkeit staatlichen Handelns: Wird die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs durch unlautere Geschäftspraktiken in einer Branche oder durch ein Vertriebssystem beeinträchtigt, so ist entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben. Dies trifft auf die beiden neuen Unlauterkeitstatbestände "Adressschwindel" und "Schneeballsysteme" zu. Mit der Korrektur der Bestimmung über die missbräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine im Vergleich mit dem europäischen Recht bestehende Lücke geschlossen und eine für Schweizer Bürgerinnen und Bürger bestehende Diskriminierung beseitigt. Schweizer Unternehmen, welche Waren oder Dienstleistungen im EU-Markt anbieten, sind bereits heute gehalten, die strengeren EU-Bestimmungen betr. missbräuchliche Vertragsklauseln einzuhalten. Auch die Weiterentwicklung des Klagerechts des Bundes beseitigt eine heute existierende Diskriminierung der Inländer gegenüber den im Ausland ansässigen Opfern unlauterer Praktiken schweizerischen Ursprungs. Die UWG-Änderung schafft gleichzeitig die notwendige Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden unlauteren Geschäftspraktiken.
Prüfpunkt 2. Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen: Nutzniesser des neuen Lauterkeitstatbestandes über die Transparenz von Registereintragungsformularen sind einmal die KMU. Der Adressbuchschwindel wird zu einem grossen Teil auf deren Rücken ausgetragen, auch wenn sich Opfer im gesamten Spektrum von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur und Gemeinwesen finden. Das Verbot der Schneeballsysteme sowie die griffigere AGB-Bestimmung nützen sowohl Unternehmen wie auch Konsumentinnen und Konsumenten. Unlautere Schneeballsysteme treffen nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch seriöse Anbieter des Direktverkaufs oder des Multi-Level-Marketings. Andererseits trifft die AGB-Änderung sämtliche Unternehmen, welche allgemeine Geschäftsbedingungen benutzen. Die Unterstellung sämtlicher Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht (mit Ausnahmevorbehalt) stärkt die Markt- und Preistransparenz zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie sind wesentliche Entscheidhilfen bei der Kaufwahl von Waren und Dienstleistungen. Nach geltendem Recht unterstehen nur die in der Preisbekanntgabeverordnung aufgeführten Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht – was für gewisse freie Berufe, Transport- und Speditionsunternehmen, Versicherungen, Schuldensanierungsunternehmen usw. nicht der Fall ist.
Prüfpunkt 3. Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft: Zu einem funktionierenden Wettbewerb gehört auch, dass Abnehmer aller Stufen nicht durch falsche Signale wie irreführende Aussagen oder täuschende Methoden fehlgeleitet werden. Solche Marktstörungen führen zu falschen Wettbewerbsergebnissen und sind in der Regel ohne volkswirtschaftlichen Nutzen. Die Bekämpfung von Täuschungen jeglicher Art stärken deshalb die wettbewerblichen Rahmenbedingungen und die Allokationseffizienz. Zwar sind die durch unlauteres Geschäftsgebaren ausgelösten wirtschaftlichen Schäden schwer messbar, doch zeigt sich in gerichtlichen Erfolgsfällen, dass Schäden schnell in Dutzende von Millionen Franken gehen können. Die hier vorgeschlagenen Neuerungen tragen zur Lauterkeit des Marktes bei und erlauben den seriösen Anbietern, sich von den schwarzen Schafen noch besser abzugrenzen. Mit der Weiterentwicklung des Klagerechts des Bundes sowie mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch mit ausländischen Marküberwachungsbehörden wird die Institution des lauteren Wettbewerbs gestärkt und grenzüberschreitend tätigen Betrügern ein härterer Kampf angesagt. Dies stärkt einerseits den Wirtschaftsstandort Schweiz, da er sich nicht als
2008-05-29/149 \ COO.2101.104.5.1249512 23/27