Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts · 16 Seiten

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besorgniserregendsten Stoffe jedoch nicht übernommen werden. Die Übernahme dieser Elemente würde eine Revision des Chemikaliengesetzes und des Umweltschutzgesetzes bedingen. Der Bundesrat wird in einem gesonderten Verfahren über eine allfällige Änderung dieser Gesetze sowie über eine mögliche Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden im Hinblick auf eine Übernahme sämtlicher REACH-Bestimmungen in die schweizerische Gesetzgebung befinden.

2. Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wurde vom EDI am 20. Februar 2008 eröffnet und dauerte bis zum 5. Mai 2008.

Die Kantonsregierungen und die wichtigsten vom Chemikalienrecht betroffenen Verbände und Organisationen wurden direkt kontaktiert. Alle Dokumente waren auf der Homepage des BAG öffentlich zugänglich.

Insgesamt gingen 53 Stellungnahmen ein. Es antworteten: 24 Kantone, 5 Dachverbände der Wirtschaft, 15 verschiedene Verbände und 9 interessierte Kreise, die nicht auf der Verteilerliste aufgeführt sind (vgl. Anhang 1).

3. Allgemeine Bemerkungen

Die Revision der ChemV stellt das Kernstück des in die Anhörung gegebenen Verordnungspaketes dar. Entsprechend beziehen sich die eingegangenen Kommentare hauptsächlich auf diese Verordnung.

Trotz der Eigenständigkeit und des unterschiedlichen Detaillierungsgrades der einzelnen Stellungnahmen, lassen sich die erhaltenen Antworten in zwei Kategorien einteilen:

a) Die Kantonsregierungen und die kantonalen Behörden begrüssen die Anpassung der

bestehenden Bestimmungen an die REACH-Verordnung. In einigen Stellungnahmen wird sogar ein rascher Entscheid des Bundesrates über eine Übernahme sämtlicher REACH-Vorschriften gefordert.

b) Die Vertreter der Industrie und insbesondere SGCI [16] lehnen die Mehrheit der aus der REACH-

Verordnung übernommenen Bestimmungen ab. Viele befürchten, dass die Verordnungsänderungen zu einem zusätzlichen Ressourcenbedarf führen oder das Inverkehrbringen gewisser Stoffe einschränken werden.

Nahezu alle Anhörungsteilnehmer sind mit der Möglichkeit einverstanden, Stoffe oder Zubereitungen in Verkehr zu bringen, die nach dem Global Harmonisierten System (GHS) gekennzeichnet und eingestuft sind.

In Anbetracht der kontroversen Stellungnahmen wurden mit SGCI [16], chemsuisse [7] und VKCS [29] Gespräche geführt, die einen ausgewogenen Kompromiss über die Anpassungen der Vorlage zur ChemV ermöglichten.

Die Revisionsentwürfe zu den übrigen Verordnungen gaben zu keinen gegensätzlichen Stellungnahmen Anlass; einzige Ausnahme bildete die neu eingeführte Pflicht, dass in jedem Gemeinschaftsbad mindestens eine Person, die über eine Fachbewilligung verfügt, angestellt sein muss. Auch in diesem Fall führten Gespräche mit den betroffenen Verbänden zu einer Einigung.

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