Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337

1 Einleitung

1.1 Auftrag

Die Vorlage Bahnreform 2 wurde vom Parlament im Jahre 2005 mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückgewiesen, einzelne Tranchen zu bilden und erneut vorzulegen. Der erste Schritt der Bahnreform 2 (Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Änderung von

Erlassen aufgrund der Bahnreform 2, Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr, RöVE) ist per 1.1.2010 in Kraft getreten.

Am 17. Juni 2009 beauftragte der Bundesrat das UVEK, ein Vernehmlassungsverfahren zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 durchzuführen.

1.2 Inhalt der Vernehmlassungsvorlage

Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet vier Themenbereiche:

• Diskriminierungsfreier Netzzugang: Mit der Bahnreform 1 hat die Schweiz den

diskriminierungsfreien Netzzugang eingeführt. Zur besseren Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit ist eine institutionelle Trennung von Transportunternehmen und Trassenvergabestelle notwendig. Dazu soll eine unabhängige, staatliche Anstalt gebildet werden.

• Interoperabilität des europäischen Schienennetzes: Mit der Anpassung an die

europäischen Interoperabilitätsrichtlinien soll der freie und sichere Verkehr durch den ganzen Kontinent verbessert werden. Es entstehen einheitliche, leistungsfähige Bahnstrecken ohne unnötige Unterbrüche an den Grenzen. Der Warenaustausch mit der EU wird erleichtert.

Mit diesen beiden Teilen wird die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur

Übernahme der ersten zwei Bahnpakete der EU und zur Erfüllung der

Interoperabilitätsrichtlinien der EU beabsichtigt. Damit wird der grenzüberschreitende Schienenverkehr, die Verlagerung und die internationale Handlungsfähigkeit von

Schweizer Bahnunternehmen gestärkt.

• Ausschreibungen im Personenverkehr: Mit der Revision des Eisenbahngesetzes (1996) wurde die Möglichkeit von Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr