Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337
2.3.4 Verschiedenes
Die Post und der VöV fordern im Sinne eines fairen Wettbewerbes zwingend die Aufnahme des Grundsatzes, dass nur diejenigen Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, die auch selber dem Ausschreibungswettbewerb ausgesetzt sind (Reziprozitätsprinzip).
Die BLS wünscht, dass beim Beschwerdeverfahren mindestens eine unabhängige
Rechtsmittelinstanz über die volle Kognition verfügen muss. Der VöV schlägt das
Bundesgericht als letztinstanzliche Beschwerdestelle vor.
Die Post und der VöV wollen den Artikel betreffend die Verfahrensgrundsätze und
Formvorschriften dahingehend ergänzen, dass bestehende Vertragswerke wie Rahmen-GAV zu berücksichtigen seien. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der SEV sowie der vpod fordern, dass im erwähnten Artikel eine GAV-Pflicht aufgenommen wird. Der vpod will die branchenüblichen Anstellungsbedingungen als Eignungskriterium festhalten.
Die heutige Anwendung des Arbeitszeitgesetzes verursacht gemäss Post und BE
unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen, indem die zulässige durchschnittliche
Dienstschicht des Fahrpersonals je nach zugeteilter Funktionskategorie (Nah- oder
Regionalverkehrsunternehmen) unterschiedlich ist.
Weiter gingen von VöV, Post, SEV, vpod, BLS und GR praxisorientierte Rückmeldungen zur Übergabe von Betriebsmittel und Arbeitsstellen ein.
Der Migros-Genossenschafts-Bund nimmt nicht explizit Stellung. Er bemerkt jedoch, dass für ihn eine analoge Anwendung der Ausschreibungsregeln für den Güterverkehr im
Abgeltungsbereich ausgeschlossen sei, da ganz unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Er regt jedoch an, zukünftig vermehrt Ausschreibungen vorzusehen. Dies insbesondere auch im Bereich der Abgeltungen im Güterverkehr. Dazu seien allerdings die
entsprechenden Verfahren noch zu formulieren.