Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337
2.1.2 Trassenbestellungen durch Dritte, die selbst nicht Eisenbahnverkehrsunternehmen sind
37 Vernehmlassungsteilnehmer finden, dass es Dritten ermöglicht werden soll, Trassenbestellungen vorzunehmen. 13 sprechen sich gegen die Trassenbestellung durch Dritte aus und 17 haben keine Bemerkung zu diesem Themenbereich.
Abb. 2: Frage 1.2 - Soll es Dritten, die nicht Eisenbahnverkehrsunternehmen sind, ermöglicht werden, Trassenbestellungen vorzunehmen?
17; 23%
Ja Nein 37; 49% nur Anmerkung 8; 11% keine Bemerkung
13; 17%
Heute ist nicht klar definiert, wie mit Trassenbestellungen von Dritten umgegangen werden muss. Die Vernehmlassung soll den Bedarf abklären.
Es wird von der Mehrheit unterstützt, dass die Trassenbestellung durch Dritte grundsätzlich möglich sein soll. UR, NW, JU, SH, VS, BL, BS, ZG, FDP, Grüne, Erdölvereinigung, HUPAC, LITRA, VCS, WWF, SEV, KöV halten aber klar fest, dass kein Handel mit Trassen oder Blockierungen möglich gemacht werden dürfen. BE, GR, SZ, CVP, SAB, SGB, SVI, Pro Bahn, BLS, Tourismusverband sprechen sich gegen die Trassenbestellung durch Dritte aus, in der Regel aber aufgrund der Befürchtung des Trassenhandels. TG, ZH, FR, ZG und TI sehen die Möglichkeit, in Ausnahmefällen Trassenbestellungen durch Dritte zu ermöglichen z.B. durch Kantone als Besteller des RPV. RailPlus möchte die Entwicklung in der EU abwarten.