Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337

SVI, ASTAG, FER, IG Wirtschaft und Verkehr, WEKO und strasse schweiz für eine rein private Konformitätsbewertungsstelle.

2.2.3 Verschiedenes

Zahlreiche Kantone sowie die KöV machen geltend, dass allfällige Mehrkosten, die durch Normen der Interoperabilität entstehen könnten, vollumfänglich durch den Bund zu tragen seien. Zudem gehen sie davon aus, dass mit der Übernahme der Einsitz in die Europäische Eisenbahnagentur möglich wird.

Die Alpen-Initiative schlägt vor, dass sich die Schweiz für einen internationalen Interop-Fonds einsetzt. Länder, die weniger Umrüstungsbedarf zur Erreichung eines interoperablen Eisenbahnnetzes haben, sollten mit Hilfe des Fonds solche Länder unterstützen, welche einen grösseren Umrüstungsbedarf hätten. Der Fonds könne auch durch eine

Alpentransitbörse gespeist werden.

Integration Handicap äussert das Anliegen, dass die schweizerische

Ausführungsgesetzgebung zum Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) insoweit ihre Gültigkeit behalten solle, als sie weitergehende Vorschriften enthält, als die europäischen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich eingeschränkt mobiler

Personen2.

Der VAP regt eine Klarstellung bezüglich der Frage an, wie eine (allfällig) von der EU-Gesetzgebung vorgeschriebene Zertifizierung der Instandhaltungswerkstätten in der Schweiz umgesetzt würde.

2 Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich "eingeschränkt mobiler Personen" im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem, ABl. L64 vom 7.3.2008, S. 72.