Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337
2.3.3 Regelung von Zuschlag und Konzession in derselben Verfügung
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (46) begrüsst die Regelung von Zuschlag und Konzession in derselben Verfügung. 6 Vernehmlasser sprachen sich gegen die neue Regelung aus. 20 hatten keine Bemerkung zu dieser Frage.
Abb. 8: Frage 3.3 - Finden Sie es sinnvoll, wenn der Zuschlag sowie die
Konzessionserteilung / -erneuerung in derselben Verfügung geregelt werden?
20; 27% Ja Nein Nur Anmerkung 3; 4% Keine Bemerkung 46; 61% 6; 8%
Gemäss Vernehmlassungsvorlage konnte anhand der Ausschreibungspraxis der letzten Jahre festgestellt werden, dass Rechtsunsicherheiten bezüglich des Zusammenspiels zwischen Konzession und der Übergabe von Verkehrsleistungen von einem zum anderen Transportunternehmen bestehen. Deshalb soll das Ausschreibungsverfahren mit dem Konzessionsverfahren koordiniert werden. Dies indem der Vergabeentscheid sowie die Erteilung oder Erneuerung der Konzession Bestandteil derselben Verfügung sein werden.
Diese Koordination ist grösstenteils unbestritten. TG, SG und ZH halten fest, dass die Koordination auch bei Ausschreibungen im Ortsverkehr sichergestellt werden müsste. NW, VD, vpod und WWF finden eine direkte Verknüpfung zwischen dem Zuschlag und der Konzessionserteilung, -erneuerung nicht sinnvoll.