Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337

Der Vernehmlassungsentwurf (VE) sieht zur Sicherstellung der diskriminierungsfreien

Trassenvergabe die Schaffung einer öffentlich rechtlichen Anstalt vor. Diese soll insbesondere die heute von einigen Bahnen gegründete Trassenvergabestelle „Trasse Schweiz AG“ ablösen. Der neuen Anstalt würden zusätzliche Kompetenzen übertragen. Ihre Finanzierung würde durch Abgaben der Infrastrukturbetreiberinnen erfolgen.

Eine rechtlich unabhängige und diskriminierungsfreie Lösung wird befürwortet. Von der Mehrheit wird die vorgeschlagene Lösung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt begrüsst, weil so die Trassevergabe durch eine Stelle erfolgt, die selbst keine

Eisenbahnverkehrsleistungen erbringt und damit keine Interessenbindungen aufweist, welche ihre Unabhängigkeit beeinflussen könnte.

NW, SZ, JU, VD, Erdölvereinigung und LITRA empfehlen, die Aufgabe der Trassenvergabe beim BAV anzusiedeln, um auf eine weitere Organisationsstruktur verzichten zu können. Ein Grossteil der Antwortenden sieht bei einer vom Bund dominierten Anstalt die Gefahr einer Bevorzugung der SBB und fordert die Einflussnahme der Kantone mittels Einsitz in den Verwaltungsrat. VöV, BLS und SBB wollen auch eine Vertretung der Infrastrukturbetreiber im Verwaltungsrat.

Ein Grossteil derer, welcher die vorgeschlagene Lösung ablehnen, wie auch ein Teil der Befürworter betrachten die vorgeschlagene Lösung nur als Übergangslösung zur vollständigen Trennung von Infrastruktur und Verkehr, bzw. der rechtlichen Verselbständigung der Eisenbahn-Infrastruktur. HUPAC, VAP, Cargo, TCS, Migros, Car Tourisme, IG Wirtschaft und Verkehr und Pro Cargo Rail plädieren für eine klare Trennung von Infrastruktur und Verkehr.

Viele Kantone betonen, dass für die Kantone keine zusätzlichen Kosten anfallen dürfen. Die KöV sowie die Kantone GR, SH, BL, AI, OW verlangen, dass die Gebühren zur Finanzierung der Trassenvergabestelle den Trassenpreis nicht erhöhen dürfen.