Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337
• während der Konzessionsdauer nur ausgeschrieben werden soll, wenn die
Leistungen des Busunternehmens den Anforderungen aus Ziel- oder
Langzeitvereinbarung nicht entsprechen oder eine Konzessionsverletzung vorliegt.
• bei einer Konzessionserneuerung (also nach Ablauf der Konzession) die Besteller jederzeit ausschreiben können. Die betroffenen Verkehrsangebote müssen jedoch rechtzeitig in die Ausschreibungsplanung aufgenommen werden.
Von der Mehrheit wird das neue Ausschreibungssystem im Busbereich vorbehaltlos
angenommen. Der Post, der Grünen, der SP, der Alpeninitiative und verschiedenen
Gewerkschaften geht die Ausschreibungspflicht im Busbereich jedoch zu weit. Sie möchten bezüglich Ausschreibung die Muss- durch eine Kann-Formulierung ersetzen. Die Post, der VöV sowie der VCS unterstützen die Ausschreibung bei Ablauf der Konzession nur, wenn zuvor zwingend eine Zielvereinbarung nicht zum Erfolg geführt hat. Der SEV und der vpod unterstützen die Ausschreibung nur bei neuen Linien sowie wenn erhebliche Qualitäts- und Kostenprobleme vorliegen und sämtliche Versuche nicht gefruchtet haben, die Situation zu verbessern. Die SP, die Grünen und der WWF möchten bei der Konzessionserteilung keine Ausschreibungspflicht. Bei einer Konzessionserneuerung sei auf eine Ausschreibung zu verzichten. Der VöV sowie TG und ZH möchten, dass die Ausnahmen zur Ausschreibungspflicht auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden.
Gemäss Vernehmlassungsentwurf sieht die vorliegende Regelung im
Schienenpersonenverkehr - im Gegensatz zum Busbereich - keine Ausschreibungspflicht vor. Ausschreibungen sind jedoch grundsätzlich möglich.
Die Stellungnahmen in diesem Bereich waren sehr kontrovers. Einerseits forderten die FDP oder Verbände wie der ASTAG, dass die Ausschreibungspflicht im
Schienenpersonenverkehr unverzüglich eingeführt werden muss, wenn die diesbezüglichen Erfahrungen im Busbereich positiv ausfallen. Andrerseits sprachen sich SP, SBB sowie die Gewerkschaften grundsätzlich gegen die Möglichkeit von Ausschreibungen bei der Bahn aus. KöV, LITRA, RailPlus und der Schweizerische Tourismusverband befürworten
Ausschreibungen im Schienenpersonenverkehr nur bei einem ausgewiesenen Bedarf.