Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337
2.3 Ausschreibungen im Busbereich
2.3.1 Neu vorgeschlagene Regelung der Ausschreibungen
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (43) begrüsst die neu unterbreitete Möglichkeit, dass nach Ablauf der Konzession gewählt werden kann, ob im Busbereich ausgeschrieben werden soll oder nicht. 11 Vernehmlasser sprachen sich gegen eine Ausschreibung aus und 18 hatten keine Stellungnahme zum Themengebiet der Ausschreibungen.
Abb.6: Frage 3.1 - Begrüssen Sie die Möglichkeit, dass nach Ablauf einer Konzession gewählt werden kann, ob das Angebot im Busbereich ausgeschrieben und mit der
Gewinnerin eine Langzeitvereinbarung abgeschlossen werden kann oder ob es weiter dem Bestellverfahren unterstellt werden soll?
18; 24% Ja Nein Nur Anmerkung 3; 4% Keine Bemerkung 43; 57%
11; 15%
Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass
• bei der Erteilung einer Konzession im abgeltungsberechtigten Busbereich
grundsätzlich ausgeschrieben werden muss. Der Bundesrat kann jedoch Ausnahmen von dieser Ausschreibungspflicht festlegen.