Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337

2.1.3 Neue Rollen für die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs

36 Vernehmlassungsteilnehmer sind mit den neuen Rollen und den übertragenen Aufgaben einverstanden. 5 befürworten diese nur teilweise und 10 lehnen sie ab. 16 Vernehmlassungsteilnehmer haben sich nicht zu dieser Frage geäussert.

Abb. 3: Frage 1.3 - Sind Sie mit den neuen Rollen und den dafür übertragenen

regulatorischen Aufgaben für die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs einverstanden?

16; 21%

Ja Teilweise 36; 48% Nein 8; 11% nur Anmerkung keine Bemerkung 10; 13% 5; 7%

Die neue Rollenverteilung legt klar fest, dass die Trassenvergabestelle die Trassenzuteilung vornimmt und den Trassenpreis im vom Bund vorgegebenen Rahmen berechnet. Die SKE wird für Streitigkeiten zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen über den Netzzugang und die Marktaufsicht zuständig sein. Das Bundesverwaltungsgericht wird Rekursinstanz gegenüber den Entscheiden der SKE und der Trassenvergabestelle.

Die neu definierten Rollen werden von der Mehrheit gutgeheissen, wenn die

Trassenvergabestelle als öffentlich-rechtliche Anstalt umgesetzt wird. Für ZH und TG müssen die Schnittstellen zwischen Trassenvergabestelle und Infrastrukturbetreiberinnen genauer definiert werden, um Know-how-Verluste zu vermeiden. Die BLS hält fest, dass die TVS die lang- und mittelfristigen Vorarbeiten zum Fahrplanentwurf überwachen muss. JU, SH, VS, BL, ZG, SG, Erdölvereinigung, LITRA und KöV bedauern, dass die Marktaufsicht