Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337

nach Massgaben der Länge und dem Risiko der Strecke und auch die Kriterien für die

Abschätzung des Risikos.

DB und SVI lehnen eine Beteiligung der EIU an den Vorhaltekosten der Wehrdienste in den Kantonen ab. Die DB befürchtet durch die höheren Kosten eine Benachteiligung der Schiene gegenüber der Strasse. Die SVI lehnt die Regelung aus verwaltungsökonomischen Gründen ab. Die Kantone TG und ZH befürworten die Regelung, wünschen aber ein zweckmässiges und administrativ einfaches Verfahren.

Der Kanton BE hebt hervor, dass die bereits bestehenden

Leistungsvereinbarungen/Entschädigungen zwischen den Kantonen und den EIU nicht durch die neue Regelung ersetzt, sondern ergänzt werden sollen. Die SBB fordert, dass die Beteiligung der EIU an den Vorhaltekosten zwischen Bund und Kantonen zu regeln ist. ASTAG, SGV, FRS, Car Tourisme und IG Wirtschaft & Verkehr erklären sich mit dem Grundsatz einverstanden. Sie beurteilen aber die Umsetzung als komplex und schlagen eine

selbständige von den Eisenbahnverkehrsunternehmen autarke EIU vor.

Der Kanton FR fordert, dass der Bund in diesem Bereich nur mit den betroffenen Stellen auf kantonaler Ebene Vereinbarungen abschliesst. Die Verantwortungen bei Einsätzen auf Bahnanlagen sollen nicht geändert werden. Aus der Sicht des Kantons NE bedeutet bei Ereignissen die neue Regelung eine Verschiebung der Verantwortung auf den Kanton.

Der Kanton GR weist darauf hin, dass auf Verordnungsstufe noch verschiedene Punkte näher definiert werden müssen. Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) begrüsst die unterbreitete gesetzliche Verankerung ausdrücklich. Sie regt zusätzlich eine

Übergangsbestimmung, wie auch eine Rahmenvereinbarung zwischen dem UVEK und der FKS an.