Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 29 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: /2010-06-15/337
nicht durch die WEKO wahrgenommen werden kann. Für den Kanton ZG ist die unterbreitete Lösung nicht notwendig und zu kostenintensiv. Die SKE und der SEV sehen einen Ausbau der Kompetenzen der SKE. Demgegenüber bezweifeln die ASTAG und Car Tourisme die Rolle der SKE. SP, Grüne, VCS und WWF sehen die SKE als Fachgericht. Die HUPAC beurteilt die vorgeschlagene Regelung als ungenügend, weil sie die Marktöffnung nicht vorantreibt.
Für CVP und BLS ist die Kompetenz zur Festlegung des Trassenpreises noch nicht
ausreichend definiert. Die SP fordert die Genehmigung des Trassenpreises durch die SKE. Eine Genehmigungspflicht biete Gewähr für die Förderung des Wettbewerbs auf den
Schienenverkehrsmärkten und eine Verringerung der Gefahr von Preisdiskriminierungen.
Gemäss CVP soll der Bund den Trassenpreis festlegen. Die Grünen und der VCS fordern eine unmissverständliche Regelung des Rechtsweges bei Uneinigkeiten.
2.1.4 Verschiedenes
In einigen Stellungnahmen wird die zur Zeit geltende Prioritätenordnung nach Artikel 9a EBG angesprochen („Bei der Gewährung des Netzzugangs hat der vertaktete Personenverkehr Vorrang“). Die Kantone sind daran interessiert, dass die geltende Regelung erhalten bleibt oder sogar ausgebaut wird. Andererseits wird auch die Forderung nach einer Förderung oder sogar Bevorzugung des Güterverkehrs laut (HUPAC, Migros, Cargo Forum Schweiz, Pro Cargo & Rail, IG Wirtschaft und Verkehr, VAP). Die SBB möchte dem vertakteten
Güterverkehr Vorrang vor dem nicht vertakteten Personenverkehr einräumen.