Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/103: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 24 Seiten

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GPS, SP: Es wird eine wirksame Beschwerde verlangt, welche grundsätzlich aufschiebende Wirkung entfaltet und innerhalb von zehn Tagen zu erheben ist. Das EJPD sollte dieses Anliegen auch in die laufende Revision des Asylverfahrens aufnehmen.

2.4 Wegweisungsverfügung mit Standardformular

Art. 64b Wegweisungsverfügung mit Standardformular(neu)

1 Die Wegweisungsverfügung wird der betroffenen Person mit einem Standardformular eröffnet, wenn sie illegal in die Schweiz eingereist ist (12 III).

Zustimmung

Kantone: AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH Parteien: GPS, FDP, SP

Interessierte Kreise: Ai, Caritas Schweiz, Caritas beider Basel, Caritas Genève, Caritas Luzern, Caritas Neuchâtel, CP, DJS, EKM, FER, HEKS, SAV, SEK, SFH, SKF, SFM, SRK, UNHCR, VSJF.

Ablehnung Parteien: SVP

Bemerkungen

GE: Artikel 64b Absatz 1 AuG: Um eine einheitliche Praxis sicherzustellen, muss das Standardformular zur Wegweisungsverfügung den Kantonen ab Inkrafttreten der Änderungen zur Verfügung gestellt werden. Artikel 12 Absatz 3 der Rückführungsrichtlinie verlangt eine Erklärung in mindestens fünf Sprachen. Das Formular der Schweiz sollte in mindestens zehn Sprachen verfügbar sein, die je nach Herkunftsland der illegal eingereisten Ausländerinnen und Ausländer eingesetzt werden können.

SO: Bei der Schaffung von einheitlichen Formularen ist zu bedenken, dass es in der Regel um eine Einzelfallbeurteilung geht; der einzelne Lebenssachverhalt und die Verhältnismässigkeit sind jeweils zu beachten.

UR: Es ist zu prüfen, ob die Ausreisemeldekarte, mit der die Grenzwache bestätigt, dass die weggewiesene Person ausgereist ist, inskünftig nicht mehr an der Schweizergrenze sondern neu an der Schengen-Aussengrenze abgestempelt werden muss. Hier wäre ebenfalls eine Standardisierung wünschenswert.

VD: In der Erläuterung zu dieser Bestimmung sollte erwähnt werden, dass die Verfügung von den für die Grenzkontrolle zuständigen Behörden eröffnet wird.

VS: Ein einheitliches Formular für alle Kantone wäre zu begrüssen.

CP (sinngemäss FER): Der Bundesrat sieht vor, ein einheitliches Formular für alle Kantone zu erstellen, was auch sinnvoll ist. Es ist jedoch erforderlich, dass der Bund und die Kantone das entsprechende Formular gemeinsam ausarbeiten, zumal die Kantone in diesem Bereich über breite Kompetenzen verfügen.

DJS: Der Inhalt des Standardformulars ist im Einzelnen vorzuschreiben, damit in allen Kantonen mit einheitlichen Formularen gearbeitet wird. Analog der bestehenden Praxis, wonach ein im Asylverfahren abgegebenes mehrseitiges Merkblatt in 50 Sprachen übersetzt vorliegt, soll auch dieses Standardformular unbedingt in mehr als nur in 5 Sprachen übersetzt werden.

GPS: Analog der bestehenden Praxis, wonach ein im Asylverfahren abgegebenes mehrseitiges Merkblatt in 50 Sprachen übersetzt vorliegt, sollte auch dieses Standardformular in mehr als nur in fünf Sprachen übersetzt werden.