Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/103: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 24 Seiten
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Aufgrund der klaren Formulierung („Einreiseverbote gegenüber weggewiesenen Ausländerinnen und Ausländern“) können mit Ausnahme von fedpol-Verboten in Zukunft keine Einreiseverbote gegenüber Ausländerinnen und Ausländern mehr verhängt werden, die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen haben und die Schweiz ohne Wegweisung von sich aus verlassen haben. Gemäss der bisherigen Gesetzgebung war dies jedoch möglich. Hier stellt sich die Frage, ob diese Änderung beabsichtigt ist. Die Richtlinie verlangt auf jeden Fall nicht, dass Einreiseverbote generell nur in Verbindung mit Wegweisungen verhängt werden können.
Absatz 3
Zustimmung
Kantone: AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH Parteien: FDP, SP
Interessierte Kreise: Ai, Caritas Schweiz, Caritas beider Basel, Caritas Genève, Caritas Luzern, Caritas Neuchâtel, CP, EKM, FER, FRWV, HEKS, JP, SEK, SFH, SKF, SFM, SRK, UNHCR, VSJF.
Ablehnung Kantone: SZ
Parteien: SVP, GPS
Interessierte Kreise: DJS
Bemerkungen
SZ: Es wird bedauert, dass Einreiseverbote gemäss Absatz 3 grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren ausgesprochen werden können. Auf die Festsetzung einer Obergrenze ist zu verzichten oder allenfalls sind die Möglichkeiten für längere Einreiseverbote zu erweitern.
GPS, DJS: Einreiseverbote sollen immer befristet werden und in der Regel höchstens drei Jahre dauern. Grundsätzlich sollten Personenkategorien benannt werden, bei welchen kein Einreiseverbot ausgesprochen wird. Zudem soll das Einreiseverbot aufgehoben werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Staat, in welchen weggewiesen werden soll, das Non-Refoulement-Gebot verletzt hat oder die persönliche Sicherheit des Weggewiesenen nicht gewährleisten kann (oder will).
Absatz 4
Zustimmung
Kantone: AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH Parteien: FDP, SP
Interessierte Kreise: Ai, Caritas Schweiz, Caritas beider Basel, Caritas Genève, Caritas Luzern, Caritas Neuchâtel, CP, EKM, FER, FRWV, HEKS, JP, SEK SFH, SKF, SFM, SRK, UNHCR, VSJF.
Ablehnung
Parteien: SVP, GPS
Interessierte Kreise: DJS
Bemerkungen
GPS, DJS: Einreiseverbote sollen immer befristet werden und in der Regel höchstens drei Jahre dauern. Grundsätzlich sollten Personenkategorien benannt werden, bei welchen kein Einreiseverbot ausgesprochen wird. Zudem soll das Einreiseverbot aufgehoben werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Staat, in welchen weggewiesen werden soll, das Non-Refoulement-Gebot verletzt hat oder die persönliche Sicherheit des Weggewiesenen nicht gewährleisten kann (oder will).