Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/103: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 24 Seiten

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Ai Amnesty International

ASO Auslandschweizer-Organisation

Caritas Schweiz Caritas beider Basel Caritas Genève Caritas Luzern Caritas Neuchâtel

CP Centre Patronal

DJS Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz

EKM Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen

FA R+WwV Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug

FER Fédération des entreprises romandes

HEKS Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz

JP Justitia et Pax – Schweizerische Nationalkommission

kv schweiz Kaufmännischer Verband Schweiz

SAV Schweizerischer Anwaltsverband

SEK Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe

SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund

SFM Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien

SRK Schweizerisches Rotes Kreuz

SVZ Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen

UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees

VSAA Verband Schweizerischer Arbeitsämter

VSJF Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen

Eidgenössische Gerichte:

BVGer Bundesverwaltungsgericht

3. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (nachfolgend Rückführungsrichtlinie) dauerte vom 5. Juni bis zum 5. September 2009.

Insgesamt wurden 61 Stellungnahmen eingereicht. Stellung genommen haben alle Kantone, vier politische Parteien, fünf gesamtschweizerische Dachverbände, 24 weitere interessierte Kreise und das Bundesverwaltungsgericht

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser ist grundsätzlich mit der Übernahme der Rückführungsrichtlinie ins nationale Recht und den damit verbundenen Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz einverstanden. Sie begrüsst, dass durch die Übernahme der Rückführungsrichtlinie das Wegweisungsverfahren im Schengen-Raum vereinheitlicht und die Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten verbessert wird.

Einzelne Vernehmlasser nehmen die Übernahme der Rückführungsrichtlinie als Schengen-Weiterentwicklung lediglich zur Kenntnis und weisen darauf hin, dass der Spielraum der Schweiz im Rahmen der Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung relativ klein sei und dass sich daher eine umfassende Vernehmlassung zu den einzelnen Gesetzesänderungen erübrige.

Andere Vernehmlasser erachten die Übernahme der Rückführungsrichtlinie aus staatspolitischen Überlegungen als nicht unbedenklich, da damit die erst kürzlich vom Schweizer Stimm-