Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/103: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 24 Seiten
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Ai Amnesty International
ASO Auslandschweizer-Organisation
Caritas Schweiz Caritas beider Basel Caritas Genève Caritas Luzern Caritas Neuchâtel
CP Centre Patronal
DJS Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz
EKM Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen
FA R+WwV Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug
FER Fédération des entreprises romandes
HEKS Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz
JP Justitia et Pax – Schweizerische Nationalkommission
kv schweiz Kaufmännischer Verband Schweiz
SAV Schweizerischer Anwaltsverband
SEK Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
SFH Schweizerische Flüchtlingshilfe
SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund
SFM Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien
SRK Schweizerisches Rotes Kreuz
SVZ Schweizerischer Verband für Zivilstandswesen
UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees
VSAA Verband Schweizerischer Arbeitsämter
VSJF Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen
Eidgenössische Gerichte:
BVGer Bundesverwaltungsgericht
3. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
Das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (nachfolgend Rückführungsrichtlinie) dauerte vom 5. Juni bis zum 5. September 2009.
Insgesamt wurden 61 Stellungnahmen eingereicht. Stellung genommen haben alle Kantone, vier politische Parteien, fünf gesamtschweizerische Dachverbände, 24 weitere interessierte Kreise und das Bundesverwaltungsgericht
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser ist grundsätzlich mit der Übernahme der Rückführungsrichtlinie ins nationale Recht und den damit verbundenen Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz einverstanden. Sie begrüsst, dass durch die Übernahme der Rückführungsrichtlinie das Wegweisungsverfahren im Schengen-Raum vereinheitlicht und die Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten verbessert wird.
Einzelne Vernehmlasser nehmen die Übernahme der Rückführungsrichtlinie als Schengen-Weiterentwicklung lediglich zur Kenntnis und weisen darauf hin, dass der Spielraum der Schweiz im Rahmen der Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung relativ klein sei und dass sich daher eine umfassende Vernehmlassung zu den einzelnen Gesetzesänderungen erübrige.
Andere Vernehmlasser erachten die Übernahme der Rückführungsrichtlinie aus staatspolitischen Überlegungen als nicht unbedenklich, da damit die erst kürzlich vom Schweizer Stimm-