Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 24 Seiten
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Die vorgeschlagene Revision bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung sei ungeeignet. Sie sei im Wesentlichen eine abstrakte Sanktionsdrohung, die keinen Bezug zur gegenwärtigen Alltagssituation der Betroffenen aufweise. Sie führe zu einer gegenteiligen Wirkung.
HEKS, sinngemäss Migratio
Sind der Überzeugung, dass die Integration eines einzelnen Menschen verschiedenste Bereiche und Dimensionen umfasst. Sie könne kaum umfassend definiert werden und sei letztlich nicht messbar. Die vorgeschlagenen Änderungen, basierend auf unzureichenden Kriterien, können dazu führen, dass Personen benachteiligt oder diskriminiert werden.
KID
Aus integrationspolitischer Sicht bringe der Gegenvorschlag keine Verbesserungen, sondern führe vielmehr zu einer starken Diskriminierung eines grossen Teils der ausländischen Bevölkerung.
3 Bemerkungen zur "Ausschaffungsinitiative"
Teilweise haben sich die Vernehmlasser auch zur "Ausschaffungsinitiative" selbst geäussert.
Ein Teil der Kantone hält fest, dass in der Vernehmlassungsvorlage zu Recht darauf hingewiesen werde, dass die Umsetzung der "Ausschaffungsinitiative" mit elementaren rechtsstaatlichen Garantien der Bundesverfassung kollidieren würde. Die Auflistung der Straftatbestände, die gemäss "Ausschaffungsinitiative" ungeachtet der konkreten Einzelfallumstände automatisch zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Bewilligung führen sollen, sei problematisch (BL, AG, FR, OW). Die vom EJPD gegen die „Ausschaffungsinitiative" ins Feld geführten kritischen Argumente werden weitest gehend geteilt. Ihre konkrete Umsetzung würde zu Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten in der Praxis führen (GL, GR).
Von den Parteien hält die SP fest, dass die "Ausschaffungsinitiative" das Non-refoulement-Prinzip und damit zwingendes Völkerrecht verletze; deshalb sei sie für ungültig zu erklären. Die Argumentation des Bundesrats, weshalb die Initiative dennoch im Einklang mit dem zwingenden Völkerrecht umgesetzt werden könne, überzeuge nicht.
Gemäss der FDP thematisiere die SVP-lnitiative zwar das Problem, sei aber in ihrer Ausgestaltung ein untaugliches Instrument. Sie schiesse am Ziel vorbei: Sie enthalte eine willkürliche Aufzählung von Strafnormen, bei welchen eine Ausschaffung zwingend sein soll. Ausserdem missachte die Initiative das Verfassungs- und Völkerrecht (Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit und das Menschenrecht auf Schutz des Privatlebens).
Auch für die CVP ist die Initiative nicht tauglich. Ihre Umsetzung hätte einen menschenverachtenden Aspekt und würde in schwerwiegender Weise mit rechtsstaatlichen Garantien der Bundesverfassung kollidieren.
Auch aus dem Kreis der weiteren Vernehmlasser wird die "Ausschaffungsinitiative" nicht befürwortet. Teilweise wird gefordert, dass sie für ungültig zu erklären sei.
Eine weitaus überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst es, dass eine willkürliche Aufzählung von Straftaten im Sinn der Initiative abgelehnt werde, die einen automatischen Widerruf der Bewilligung nach sich ziehen soll. Damit wären ernsthafte Umsetzungsprobleme absehbar.
4 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln des indirekten Gegenvorschlags
Art. 33 Abs. 3
3 Sie ist befristet und kann verlängert werden, wenn keine Widerrufsgründe nach den Artikeln 62 und 63 vorliegen.
technische Anpassung / Keine Bemerkungen