Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Im Entwurf werde kein Bezug genommen auf die Problematik der minderjährigen Straftäter.
SP
Die SP lehnt den Gegenvorschlag grundsätzlich ab. Sie wäre allenfalls bereit, dem Bewilligungswiderruf bei Freiheitsstrafen von zwei oder mehr Jahren zuzustimmen (Art. 63 E-AuG), wenn die Ausnahmemöglichkeiten bestehen bleiben und wenn auf die anderen Verschärfungen verzichtet wird. Sie beantragt zusätzlich, dass beim Bewilligungswiderruf die bisherige gesetzliche Differenzierung zwischen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen grundsätzlich beibehalten bleibt.
EVP
Die vorgeschlagenen Massnahmen beim Bewilligungswiderruf würden über das angestrebte Ziel hinausschiessen und es mangle ihnen an Augenmass und Verhältnismässigkeit. Schliesslich sei es unangebracht, dass das Ausländergesetz zukünftig mit vermehrten Landesverweisen das - Strafgesetz quasi substituieren soll.
CVP
Für die CVP geht der Gegenvorschlag hier noch zu wenig weit. Zusätzlich wird die Wiedereinführung des Landesverweises als Nebenstrafe gefordert.
KKJPD
Unterstützt den Vorschlag, dass sich der Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen am Strafmass orientieren soll. Es bilde das Verschulden der straffälligen Personen ab und sei deshalb der richtige Massstab für die Frage, ob der Widerruf einer Bewilligung im Einzelfall unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und der Aufenthaltsdauer in der Schweiz verhältnismässig ist. Diese Lösung sei der eher zufälligen Aufzählung von Straftatbeständen, wie sie im Initiativtext enthalten ist, eindeutig vorzuziehen.
DJS
Der beabsichtigte Automatismus sei unverhältnismässig, grund- und menschenrechtswidrig und die neue Bestimmung gänzlich unnötig.
FIZ, EFS, Tdf
Aus frauenpolitischer und feministischer Sicht wird insbesondere festgehalten, dass der Gegenvorschlag die spezifische Situation der Opfer respektive der Zeugen von Menschenhandel nicht berücksichtige.
SFH
Lehnt den Änderungsvorschlag strikt ab, da er angesichts der schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen viel zu vage und unbestimmt formuliert sei. Die heutigen Regelungen seien ausreichend, um die Bewilligungen von schwer strafffällig gewordenen ausländischen Personen zu widerrufen.
SFM
Regt an, vorerst eine gründliche Analyse der aktuellen Situation durchzuführen. Dazu gehörten auch statistische Untersuchungen bezüglich der Straffälligkeit von ausländischen Personen, der Widerrufspraxis der Behörden und der Wirkung von aufenthaltsbeendenden Massnahmen. Nur auf dieser Grundlage könne der Handlungsbedarf fundiert festgestellt werden.