Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 24 Seiten

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ten, zusätzlich einzelne Straftatbestände im AuG aufzunehmen, die unabhängig von der Strafe im Einzelfall zum Widerruf einer Bewilligung führen würden.

Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass auch bei der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags der Grundsatz der Verhältnismässigkeit in jedem Einzelfall zu beachten sei (Dauer des bisherigen Aufenthalts, Art der erteilten Bewilligung, familiäre Situation, Verschulden der betroffenen Person).

Fünf Kantone sprechen sich gegen den Entwurf aus, hauptsächlich mit der Begründung, dass die Sanktionsmöglichkeiten des geltenden Rechts genügen würden. Zudem müssten mit dem neuen Ausländergesetz noch weitere Erfahrungen gesammelt werden. Bezüglich der bestehenden Vollzugsproblematik bei Wegweisungen (insbesondere Papierbeschaffung, mangelnde Kooperation der Herkunftsstaaten) führe der Gegenvorschlag zu keinen Verbesserungen.

Von den politischen Parteien hält die SP den Gegenvorschlag für überflüssig. Die angestrebte Praxis bei straffälligen Ausländern könne bereits mit den geltenden Gesetzesbestimmungen erreicht werden; die Kantone seien heute mehrheitlich sogar schon strenger. Die Erfahrungen mit dem am 1.1.08 in Kraft getretenen AuG sollten abgewartet werden. Die SP wäre allenfalls bereit, einem grundsätzlichen Widerruf der Bewilligungen bei Freiheitsstrafen von zwei Jahren zuzustimmen (Art. 63 E-AuG), wenn die Ausnahmemöglichkeiten bestehen bleiben und wenn auf die anderen Verschärfungen verzichtet wird.

Gemäss der FDP sind Ausländer in der Schweiz willkommen, wenn sie sich an die Regeln halten und sich integrieren. Wer sich nicht integrieren will, solle allerdings mit Sanktionen rechnen. Dieser Grundsatz einer umfassenden Integrationspolitik sei auch bei schweren Delikten von Ausländern anzuwenden. Diese Ausländer hätten das Gastrecht der Schweiz missbraucht und seien zwingend auszuschaffen. Dem solle einzig zwingendes Völkerrecht oder die technische Unmöglichkeit einer Ausschaffung entgegenstehen. Der bundesrätliche Vorschlag bleibe bei der Regelung des Widerrufs auf halber Strecke stehen. Die zusätzlichen Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung werden demgegenüber begrüsst.

Die SVP lehnt den Gegenvorschlag ab. Er beinhalte keine griffigen und praktikablen Lösungsansätze und beweise den Unwillen des Bundesrates, in der Frage der Ausländerkriminalität endlich klar und im Sinne der Volksinitiative durchzugreifen.

Die CVP ist mit dem Gegenvorschlag grundsätzlich einverstanden. Er gehe jedoch noch zu wenig weit, zusätzlich müsse der Landesverweis als Nebenstrafe wieder eingeführt werden.

Die EVP ist mit dem Gegenvorschlag teilweise einverstanden (Erteilung der Niederlassungsbewilligung nur bei guter Integration). Eine Konkretisierung der Widerrufsgründe für Bewilligungen und eine Vereinheitlichung der Praxis wird grundsätzlich ebenfalls begrüsst, die vorgeschlagenen Bestimmungen gingen jedoch deutlich zu weit.

Für die CSP geht der Gegenvorschlag viel zu weit. Er revidiere bereits wieder Integrationsbestimmungen, die erst kürzlich in Kraft getreten sind und deren Auswirkungen noch nicht ausgewertet worden seien. Die einzige akzeptable Massnahme sei der Widerruf der Bewilligung bei schwerwiegenden Straftaten (Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren).

Für die GPS ist der Gegenvorschlag überhastet, unnötig und er entbehre einer sachlichen Grundlage. Er sei aus grund- und menschenrechtlicher Sicht klar abzulehnen.

Die Vernehmlasser der weiteren interessierten Kreise, welche den Gegenvorschlag unterstützen, heben das Anliegen der Praxisvereinheitlichung hervor. Der Gegenvorschlag sei kohärenter als die "Ausschaffungsinitiative". Die Schweiz könne es sich zudem nicht leisten, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Freizügigkeitsabkommen zu verstossen. Angesichts der hohen Akzeptanz, die rigorose Massnahmen gegen straffällige Ausländerinnen und Ausländer in der Bevölkerung geniessen würden, sei es entscheidend, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen als rechtsstaatlich korrekt, aber auch als ebenso wirksam wahrgenommen würden.

Die Vernehmlasser der weiteren interessierten Kreise, welche den Gegenvorschlag ablehnen, sehen rund ein Jahr nach der Einführung des neuen Ausländergesetzes keinen Bedarf für eine erneute Gesetzesrevision. Es gelte Erfahrungen zu sammeln und nicht wegen der "Ausschaffungsinitiative" in einen blinden gesetzgeberischen Aktivismus zu verfallen. Die Revisionspunkte im AuG zielten darauf ab, die Integrationsschwelle für Immigranten zu erhöhen und deren