Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 24 Seiten
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GE
Lehnt es ab, weitere Voraussetzungen für eine gute Integration (insbesondere Sprachkenntnisse) vorzuschreiben. Dies insbesondere bei Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs Rechtsansprüche auf die Bewilligungserteilung haben.
SP
Die vorgeschlagene Integrationsprüfung sei nicht zielführend und diskriminierend gegenüber Staatsangehörigen, deren Heimatländer mit der Schweiz keine Niederlassungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Diese Vereinbarungen würden eine solche Integrationsprüfung ausschliessen. Die vorgeschlagene Prüfung der Integration sei auf eine einseitige und nicht sachgerechte Gewichtung von Sprachkenntnissen ausgerichtet. Ein Prüfungssystem, welches den Integrationsgrad von Personen, die seit Jahren in der Schweiz leben und auch weiterhin mit einer Aufenthaltsbewilligung hier bleiben werden, sei abzulehnen. Es verursache hohe Kosten und produziere fremdenpolizeilichen Bürokratismus, ohne einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Integration leisten zu können. Viel zielführender sei es, in eine wirksame Begrüssung und Information bei den Neuzuziehenden zu investieren, um mögliche Fehlentwicklungen präventiv zum Zeitpunkt der Einwanderung angehen zu können.
FDP
Die FDP ist mit dem Vorschlag einverstanden und erneuert gleichzeitig ihre Forderung nach einem nationalen Rahmengesetz für die Integration. Damit soll das Potenzial der Einwohner der Schweiz besser genutzt werden.
EVP
Der beabsichtigte Integrationsanreiz komme nur zum Tragen, wenn die Überprüfungsinstrumente einheitlich und verhältnismässig angewendet werden und Integrationshilfen angeboten werden. Unter diesen Bedingungen stimmt die EVP den neuen Niederlassungsvoraussetzungen zu.
KKJPD
Die neuen Bestimmungen würden den Anreiz für eine erfolgreiche sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integration erhöhen, was letztlich nicht nur im Interesse der einheimischen Bevölkerung liege, sondern auch den Ausländerinnen und Ausländern selbst zu Gute komme.
SSV
Wie im Bericht ausgeführt, werde für die Beurteilung des Integrationsgrades auf die Respektierung des Rechtsstaates, auf das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung, auf den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung sowie auf die Kenntnisse der lokalen Landessprache abgestellt. Diese vier Integrationsmerkmale benennen wichtige Bereiche, die sich aber nicht klar bemessen lassen.
EKM, SRK
Nach zehnjährigem Aufenthalt soll statt der Integrationsprüfung ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Niederlassung eingeführt werden.
DJS, SGB, sinngemäss EKM, HEKS
Der Gegenvorschlag gehe teilweise noch weiter als die "Ausschaffungsinitiative", zusätzlich werde die Rechtsstellung der Immigranten verschlechtert, indem der Zugang zu einem gefestigten Anwesenheitsrecht (Niederlassungsbewilligung) erschwert werde. Der Revisionsvorschlag stehe auch im Widerspruch zu der von der Europäischen Union favorisierten Integrationspolitik.
TS
Die Bestimmungen zur Integration seien nicht als Thema des Gegenvorschlags zu präsentieren, sonders in anderem Zusammenhang zu behandeln. Zudem sollten zuerst die Erfahrungen mit dem AuG evaluiert werden.
EKM
Die Sprachkenntnisse als Integrationskriterium erhielten eine zu grosse Bedeutung.
KoFI