Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/104: Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» · 24 Seiten
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2.3 Erteilung der Niederlassungsbewilligung nur bei guter Integration
Zustimmung
Kantone (20): BE, UR, TI, GL, JU, VS, VD, AG, GR, AI, AR, BL, BS, teilweise ZH, SZ, OW, NW, SG, SO, ZG
Parteien: FDP, EVP, CVP
Interessierte Kreise: SSV, SGeV, SGV, SVEK, SAV, FER, SBLV, CP, AVZ, KKJPD, VSPD teilweise Integrationsnetz ZG
Ablehnung
Kantone (6): LU, FR, GE, BE, TG, SH
Parteien: SP, CSP
Interessierte Kreise: DJS, SGB, TS, JP, Caritas, EKM, FIZ, SKG, SFH, KoFI, HEKS, SEK, KID, SRK, SAJV, IG Binational, Verbund Binational, EFS, SAH, Tdf, Migratio, teilweise SFM
Bemerkungen
Fast alle Vernehmlasser wünschen, dass einer nachhaltigen Integration der ausländischen Bevölkerung mehr Gewicht beigemessen wird.
TG, BS, BE, OW, BL, NE, ZG, SG, AR, AG, VS, TI teilweise GR, NW, SZ, FR, GE, VD, SSV, SGeV, SVEK
Die umfassenden Integrationsprüfungen bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung würden einen bedeutenden Mehraufwand für die Migrationsämter mit sich bringen. Die Kantone seien deshalb zwingend darauf angewiesen, dass ihnen das im Kommentar in Aussicht gestellte Prüfungssystem, welches einen raschen und fundierten Entscheid ermöglichen soll, von Seiten des Bundes fristgerecht und in der erforderlichen Qualität bereitgestellt wird. Mit Blick auf die Rechts- und Chancengleichheit ist auch ein besonderes Augenmerk auf eine einheitliche Rechtsanwendung in allen Kantonen zu richten. Andernfalls wäre eine Umsetzung im Sinne des Gesetzgebers in Frage gestellt. Der Bund müsse dabei sein finanzielles Engagement deutlich ausbauen. Zudem wären die privaten Sprachinstitute regelmässigen Qualitätskontrollen zu unterziehen.
KKJPD
Bei einer Annahme des Gegenvorschlags durch das Volk erwarten die Kantone vom Bund einen starken Einbezug beim Erlass der Ausführungsbestimmungen. Für die Migrationsbehörden der Kantone sei es von grosser Bedeutung, dass - beispielsweise für die Prüfung des Integrationsgrades - zweckmässige Beurteilungskriterien formuliert werden. Nur so könne der Mehraufwand der Kantone in Grenzen gehalten werden.
GL, LU, NW, SH, SG, SRK
Der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband hätten im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz Ende Oktober 2008 einen gemeinsamen Prozess zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik lanciert. Es sei allenfalls sinnvoll, die Ergebnisse abzuwarten, bevor im AuG integrationsrelevante Bestimmungen geändert werden.
LU, SEK
Die Regelung des Aufenthaltes dürfe nicht nur an eine Beurteilung der Integration geknüpft werden. Die Überprüfung der Integration sei umfassend zu verstehen und soll nicht auf die Kenntnisse einer Landessprache reduziert werden.
ZH, SZ, teilweise SFM
begrüssen den Grundgedanken, Status und Bleiberechte von Ausländerinnen und Ausländern von Gesetzes wegen von der Qualität ihrer Integration abhängig zu machen. Mit Blick auf die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen müssten die Anforderungen an die Erteilung der Niederlassungsbewilligung stufengerecht ausgestaltet werden und auf die Integrationsanforderungen bei der Erteilung des Bürgerrechts Rücksicht nehmen.