Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 23 Seiten
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1 Allgemein
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Totalrevision der Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PA-VO; Pflegekinderverordnung), neu unter dem Namen Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV), dauerte vom 5. Juni 2009 bis zum 15. September 2009. Zur Teilnahme eingeladen wurden das Schweizerische Bundesgericht, die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die juristischen Fakultäten sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 25 Kantone, 9 politische Parteien und 42 Organisationen.
2 Organisationen1 und das Schweizerische Bundesgericht haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
52 Stellungnahmen zusätzlich sind von nicht offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmern eingegangen.
2 Teilnehmer
Eine Liste der offiziellen Vernehmlassungsteilnehmer findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Stellungnahmen zum Vorentwurf
3.1 Revisionsbedürftigkeit der PAVO
Abgesehen von einer politischen Partei (EDU), die eine Totalrevision der PAVO für unnötig erachtet, wird die Revisionsbedürftigkeit der geltenden Verordnung von sämtlichen Teilnehmenden anerkannt. Auch die grundsätzliche Stossrichtung der Neuregelung wird allgemein befürwortet.
3.2 Positiv aufgenommene Punkte
Insbesondere finden folgende Punkte der Revision Zustimmung:
• die Regelung der Adoption in einer separaten Verordnung (BE, BS, GR, LU,
NE, NW, SZ, TI, TG, ZG; FDP, SP; as, EKFF, PKAS, SGB, sgv-usam, SKS, SSV, SVAMV, SVT, VBK, VFG, VSAV);
• die gezielte Professionalisierung bzw. Qualitätssteigerung in der Fremdbetreu-
ung von Kindern (AR, BE, BS, GE, GL, GR, ZG; AKZ, GB; as, b+b, EKF, EKFF, PKAS, SGF, SKS, Unil);
• die Vereinheitlichung der Voraussetzungen sowie der Praktiken und Abläufe
betreffend die Bewilligungspflicht (BE, SZ, UR, ZG; EKF, PKAS, SGF, EmK, VSAV);
• die neue Begrifflichkeit, insbesondere weil sie den heutigen Gepflogenheiten in
der Praxis entspricht (BS, GR, UR, ZG; as, b+b, Int, PKAS, SVT);
• die Schaffung einer zentralen kantonalen Fachbehörde für Bewilligung und Auf-
sicht (VD; EFS, net, PKAS, SKG, SKS, SVT, VSAV);
1 Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR) sowie Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.